Pressestatement zum Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum EON/RWE Deal 26.10.20

Berlin, 26. Oktober 2020.

Konkrete Anpassungen für die Zukunft erforderlich, um drohende Schieflage zu vermeiden

Mit einem offenen Brief und Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen haben führende Stadtwerke und regionale Energieversorger auf den Streitbeitritt der Bundesrepublik Deutschland im Kartellverfahren vor dem EuG auf Seiten der EU-Kommission zugunsten von E.ON und RWE aufmerksam gemacht. Der Verband kommunaler Unternehmen gehört zu den Unterzeichnern des offenen Briefes.

Hintergrund ist das vor dem EuG laufende Klageverfahren um den Zusammenschluss und die fusionsrechtliche Freigabe der Übernahme von RWE-Tochter Innogy durch E.ON unter Auflagen im September letzten Jahres. Diese Entscheidung hatte das letzte Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Tausch von Anteilen und Vermögenswerte von E.ON und RWE abgeschlossen. Hiergegen hatten unter anderem die nun agierenden Stadtwerke und Energieversorger als betroffene Wettbewerber Klage eingelegt. Sie sehen in der Entscheidung der EU-Kommission eine eklatant drohende Wettbewerbsbeschränkung und die Begünstigung einer marktbeherrschenden Stellung zum Nachteil aller Wettbewerber und somit letztlich auch der Verbraucher.

Auch der VKU hatte im Verlauf des Kommissionsverfahrens seine Bedenken wegen der wettbewerblichen Auswirkung des Deals der beiden größten deutschen Energieversorger vorgebracht. Aus Sicht des VKU ist wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber Rahmenbedingungen setzt, damit auch zukünftig ein funktionierender Wettbewerb auf den Energiemärkten gesichert ist.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU):
„Wir unterstützen die klagenden Stadtwerke und regionalen Energieversorger - unsere Mitgliedsunternehmen - auf diesem Weg. Die Sorge, die die Unternehmen umtreibt, ist nachvollziehbar und wird sicherlich auch über den Kreis der klagenden Unternehmen hinaus in der Kommunalwirtschaft geteilt. Wir sind nicht überzeugt, dass die Auflagen der Kommission tatsächlich den schweren wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion gerecht werden. Wir denken, dass es richtig und sinnvoll ist, dass die europäischen Gerichte sich das noch einmal genau ansehen und dann hoffentlich korrigieren.“

Unabhängig von dem laufenden rechtlichen Verfahren muss es darüber hinaus darum gehen, das drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch zu verhindern. Klares Ziel muss sein, dass Stadtwerke und regionale Energieversorger auch zukünftig ihre wesentliche Rolle im Transformationsprozess des Energiesystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele erfüllen können. Daraus ergeben sich konkrete Forderungen an die Politik, um der Entstehung von Marktverzerrungen zu begegnen:

  • Schaffung und Sicherstellung eines „level playing field“ im wettbewerblichen Energiemarkt

Dazu gehören die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen im Beihilfe- und Vergaberecht sowie im Gemeindewirtschaftsrecht. Die Verpflichtung, zukünftig Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen, muss für öffentliche und privatwirtschaftliche Energieunternehmen gleichermaßen gelten.

  • Ausgewogenere Vorgaben für Vergleichsportale für mehr Transparenz und somit stärkere Berücksichtigung regionaler Wertschöpfung

Die Neutralität und Transparenz von Vergleichsportalen bedarf einer ordnungspolitisch induzierten Festlegung von Spielregeln für Vergleichsportale. Dazu gehören Kriterien, die nicht nur auf den alleinigen Preis der Kilowattstunde, sondern auch auf die Zuordnung der Marke zu einem Energieunternehmen bzw. Konzern, auf Aspekte der regionalen Wertschöpfung und auf das ökologische oder soziale Engagement der Unternehmen abstellen.

  • Faire Regeln im Konzessionswettbewerb, um kommunale Kompetenz vor Ort zu stärken

E.ON wird durch die Fusion der mit Abstand größte deutsche Verteilnetzbetreiber. Im zukünftigen Wettbewerb um Netzkonzessionen dürfen daraus keine Nachteile für lokale oder regionale Netzbetreiber entstehen. In den Ausschreibungsverfahren müssen auch lokale und regionale Faktoren – wie bspw. der Verbleib der Wertschöpfung vor Ort – angemessen Berücksichtigung finden. Daher ist zusätzlich erforderlich, die Befugnisse der Kommunen im Konzessionsverfahren durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz zu stärken.

  • Monopolstruktur und Entstehung von Nachfragemacht im Messstellenmarkt verhindern

Für die zukünftige Ausgestaltung des liberalisierten Messstellenmarktes muss sichergestellt werden, dass bei der Entwicklung von technischen Standards für Messsysteme alle Messstellenbetreiber gleichberechtigt mitwirken können. Darüber hinaus geht es zum Schutz der Verbraucher darum, dass die sich abzeichnende Markt- bzw. Einkaufsmacht des Messstellenbetreibers E.ON zu keinem Marktverschluss für andere Anbieter von Messstellendienstleistungen führt.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.