VKU zu Solarpaket und Reform des Klimaschutzgesetzes 24.04.24

Berlin. Am kommenden Freitag steht das Solarpaket und die Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag zur abschließenden Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Zur Beschlussfassung über das Änderungspaket der Koalitionsfraktionen zum Solarpaket, das auch wichtige Regelungen für die Windkraft enthält, heute im Ausschuss für Klimaschutz und Energie sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Stadtwerke setzen auf Solarenergie und planen mit dem Ausbau der Photovoltaik. Das Solarpaket enthält wichtige Regelungen, um ein schnelleres Wachstum der Solarstromerzeugung in Deutschland zu ermöglichen: So sollen der Betrieb von Balkonkraftwerken und die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern einfacher werden.

Wir begrüßen, dass Netzanschlüsse schneller ermöglicht werden sollen und das Solarpaket ein Recht zum Verlegen von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. Das darf aber nicht nur für öffentliche Grundstücke gelten: Auch für private land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen brauchen wir schnell eine entsprechende Regelung, natürlich gegen eine angemessene Entschädigung.

Besondere Eile besteht bei den Regelungen zu Beschleunigungsgebieten bei der Windenergie, die ebenfalls im Solarpaket enthalten sind. Das Europarecht gibt den Mitgliedsstaaten bis zum 21. Mai Zeit, um bereits ausgewiesene Windenergiegebiete in einem Akt zu Beschleunigungsgebieten zu erklären. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, müssten die zuständigen Planungsträger in Kommunen und Ländern jedes einzelne dieser Gebiete in einem langwierigen, aufwändigen und risikoreichen Verfahren neu als Beschleunigungsgebiet ausweisen. Dies wäre ein erheblicher und völlig unnötiger Dämpfer für die Windenergie.

Angesichts dieser drängenden Problematik appellieren wir mit vielen weiteren Verbänden eindringlich an die Länder, das Solarpaket I mit Fristverkürzung am 26. April im Bundesrat zu verabschieden, um einen reibungslosen Ausbau der Windenergie zu sichern und unnötige Bürokratie zu vermeiden.“

Liebing weiter zur Reform des Klimaschutzgesetzes: „Wir begrüßen, dass das neue Klimaschutzgesetz flexibler werden soll. Positiv an der geplanten Novelle des KSG ist, dass Sofortprogramme nicht mehr jährlich aufgelegt werden müssen. Der damit verbundene Aktionismus in den vergangenen Jahren hat keinen Mehrwert geliefert. Allerdings sehen wir die Aufweichung der bisher geltenden Sektorziele kritisch. Die Anpassung hin zur Gesamtbilanz darf nicht dazu führen, dass einzelne Sektoren in ihren Klimaschutz-Anstrengungen auf Kosten anderer nachlassen. Nicht nur der Energie- und Abfall-Sektor, auch die Sektoren Industrie, Gebäude, Verkehr sowie Landwirtschaft und Landnutzung müssen den Kohlendioxid-Ausstoß deutlich reduzieren.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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