Die Bundesnetzagentur beabsichtigt für den Xgen Strom einen Wert von 0,91 % festzulegen, also nahezu in gleicher Höhe wie bereits in der dritten Regulierungsperiode. Nach Auffassung des VKU ist dieser Wert deutlich überschätzt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit erst kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 30.01.2024 l Az.: EnVR 39/22 entschieden, dass die Fortzahlung des regelmäßigen Entgelts an zusätzlichen arbeitsfreien Tagen aufgrund Betriebsvereinba-rung oder…
Erneut gibt der Bundesgerichtshof (BGH) der Bundesnetzagentur (BNetzA) Recht und hebt anderslautende Beschlüsse des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf. Diesmal betrifft es die BNetzA-Festlegung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für…
Die Bundesnetzagentur hat am 20.10.2021 die Festlegung für die Eigenkapitalverzinsung für die kommende 4. Regulierungsperiode veröffentlicht. Darin wurde eine zulässige kalkulatorische EK-Verzinsung in Höhe von 5,07 Prozent für Neuanlagen vor Steuern…
Von der BNetzA vorgeschlagene EK-Verzinsung setzt falsches Signal für Investitionen und gefährdet die Ziele der Energiewende.
Die Bundesnetzagentur hat im Festlegungsentwurf für die 4. Regulierungsperiode ei-nen Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 4,59 % vor Steuern für Neuanlagen vorgesehen. Im Vergleich zur 3. Regulierungsperiode bedeutet dies eine Absenkung von über 2 %.…
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