Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die im deutschen Recht vorhandene Qualifizierung von Energieanlagen als nicht der Regulierung unterfallende Kundenanlage unvereinbar mit den Vorgaben der EU-Strombinnenmarktrichtlinie ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.10.2024 entschieden, dass Wirtschaftsteilnehmer aus einem Drittland, das, wie z.B. die Türkei keine internationale Übereinkunft mit der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen hat, sich…
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