Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 01.01.2024 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 01.07.2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Was bedeutet das für die kommunalen…