Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen 26.09.22

Berlin, 26. September 2022. Ingbert Liebing nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses „zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz“ teil.

Er sagt: „Der staatliche Anteil an den Energiekosten muss runter. Deswegen begrüßen wir die Mehrwertsteuersenkung für Gaslieferungen. Wir brauchen aber mehr. Schon heute wissen viele Haushalte, viele Gewerbe- und Industriekunden nicht mehr, wie sie die gestiegenen Energiepreise stemmen sollen. Deshalb sollte auch der Mehrwertsteuersatz für Strom und Wärme runter – ebenfalls auf 7 oder sogar auf europarechtlich mögliche 5 Prozent. Zudem sollte der Bund die Stromsteuer (derzeit 20,50 Euro pro Megawattstunde) überdenken und auf das zulässige europäische Mindestmaß absenken (für Gewerbekunden wären beispielsweise 50 Cent pro Megawattstunde möglich, für Haushalte 1 EUR). Das würde vor allem auch Unternehmen helfen, die von der Mehrwertsteuersenkung nichts haben.“

Positionen des VKU in Kürze

Der VKU begrüßt die temporäre Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz. Angesichts der sehr kurzen Umsetzungsfrist für die betroffenen Gasversorgungsunternehmen muss die Finanzverwaltung durch Vereinfachungen – z.B. im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug bei Gaslieferungen an Unternehmer – einen möglichst reibungslosen Übergang zum ermäßigten Steuersatz gewährleisten.

 

Der VKU fordert, auch für Strom- und Wärmelieferungen vorübergehend den ermäßigten Umsatzsteuersatz einzuführen. Es sollte geprüft werden, ob nicht in allen drei Bereichen sogar der unionsrechtlich ebenfalls zulässige Steuersatz von 5 Prozent eingeführt wird.

 

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Umstände erscheint aus Sicht des VKU jenseits vorzugswürdiger Entlastungen über Steuerentlastungen und direkte Transferzahlungen auch eine pauschalierte, staatlich finanzierte Preisbremse für private, gewerbliche und industrielle Endverbraucher denkbar. Voraussetzung dafür ist, dass diese Lösung strikt befristet wird, die Umsetzung für die Versorger praktikabel ist, die Preissubvention unmittelbar vom Staat getragen wird und Eingriffe in Großhandelsmärkte unterbleiben.

 

Zur Vermeidung einer aus Insolvenzen von Stadtwerken resultierenden, erheblichen Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland fordert der VKU einen bundesweit möglichst vereinheitlichen Schutzschirm (auch) für Stadtwerke aus verschiedenen Einzelmaßnahmen: Dazu gehören ein Insolvenzmoratorium – ähnlich wie während der Corona-Pandemie -, Bürgschaften und Liquiditätshilfen.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.