Berlin, 17.09.2020.
Der Umweltausschuss hat heute Änderungsanträge zur Novelle des Batteriegesetzes der Bundesregierung beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Änderungsanträge weitgehend als ersten Schritt: Der Bundestag bessert für flächendeckende Entsorgungssicherheit nach und stellt klar - kein Wettbewerb ohne Regeln.
Darum geht es: flächendeckende Entsorgung von Altbatterien in Gefahr
Seit der Umwandlung des Gemeinsamen Rücknahmesystems (GRS) zu einem herstellereigenen Rücknahmesystem Anfang des Jahres besteht Nachbesserungsbedarf bei der Entsorgung von Batterien. Am GRS waren u.a. alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angeschlossen, sodass die kommunalen Abfallentsorger verlässlich die Sammlung von Batterien übernahmen und die gesammelten Batterien absteuern konnten – immer und überall, auch in entlegenen Regionen. Seit der Reform herrscht um die Batterien, die in den kommunalen Sammelstellen anfallen, Wettbewerb zwischen den herstellereigenen Rücknahmesystemen - allerdings ohne spezifische Regeln, wie der Wettbewerb funktionieren soll.
In der Folge fürchtete der VKU um die flächendeckende Entsorgungssicherheit: Die privaten Rücknahmesysteme könnten zentrale Sammelstellen mit einer hohen Menge an Altbatterien bevorzugen. Dezentrale, entlegene Sammelstellen hätten es schwerer, überhaupt einen Partner für das Abholen ihrer Altbatterien zu finden.
Ziel flächendeckender Entsorgungssicherheit: Umweltausschuss bessert mit Anordnung und Quoten nach
Der Umweltausschuss hat nun einen ersten Schritt gemacht, um Sammelstellen zu unterstützen, die trotz Aufforderung kein Angebot von einem Rücknahmesystem erhalten. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde die Abholung anordnen. Dafür machten die Abgeordneten beim Punkt Anordnung aus einer „Kann“- eine „Soll“-Regelung. Das bedeutet, dass die Behörde im Regelfall tätig werden muss, wenn eine kommunale Sammelstelle nicht von den Systemen bedient wird.
Zudem erhöhte der Umweltausschuss die Sammelquote von 45 auf 50 Prozent. Das begrüßt der VKU, der für höhere Sammelquoten geworben hatte. Höhere Sammelquoten schaffen einen Anreiz für die Rücknahmesysteme, sich auch um kleinere Sammelstellen zu bemühen, um ihre jeweiligen Sammelquoten zu erreichen.
Weitere spezifische Regeln, wie sich die Sammelstellen auf die fünf herstellereigenen Rücknahmesysteme aufteilen sollen, gibt es in der Novelle des Batterie-Gesetzes zwar nicht. Der VKU hofft dennoch, dass mit den beschlossenen Regelungen eine bürgerfreundliche Batteriesammlung gewährleistet werden kann. Die Novelle des Batteriegesetzes soll zum 1.1.2021 in Kraft treten.
„Insgesamt führt der Umweltausschuss bei der Novelle des Batterie-Gesetzes einige Hebel für das Ziel ein, dass alle kommunale Sammelstellen unter den fünf Rücknahmesystemen einen Entsorgungspartner finden. Ob diese Hebel in der Praxis stark genug sind, um die flächendeckende Entsorgungssicherheit von Altbatterien auch an dezentralen Sammelstellen spürbar zu verbessern, wird sich zeigen“, so der VKU.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.