Berlin, 6. November 2020. Der lang erwartetete Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist da. Allerdings nicht als abgestimmter Entwurf aller beteiligten Bundesministerien, sondern nur als „Diskussionsentwurf“ des Bundeswirtschafts- und des Bundesverkehrsministeriums. Das Gesetz setzt den Rechtsrahmen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen, die das Land mit schnellem Internet versorgen sollen.
Ersteinschätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Telekommunikationsmitglieder zu 92 Prozent Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnung (FTTB/H) ausbauen – auch im ländlichen Raum:
Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer: „Die Richtung stimmt, doch besteht Nachbesserungsbedarf: Lange hat die Bundesregierung Bürger, Wirtschaft und Telekommunikationsunternehmen selbst in die Warteschleife geschickt. Das beste digitale Geschäftsmodell nützt nichts, wenn der Hidden Champion im Funkloch steckt oder die Schulklasse am alten Kupfernetz hängt. Der Ausbau der Glasfasernetze bleibt eine der größten Baustellen, die Mittelstand und Menschen nicht nur im ländlichen Raum ausbremst.
Die Bundesregierung muss an drei Stellschrauben drehen, damit unser Land zügig mehr Kilometer beim Glasfaserausbau macht. Wie groß der Nachholbedarf ist, haben gerade die vergangenen Monate der Corona-Krise gezeigt. Fehlende Chancengleichheit und Rechts- und Planungssicherheit hemmen weitere Investitionen in den Ausbau der Glasfasernetze. Umso wichtiger ist es, dass endlich ein zwischen allen Ressorts abgestimmter Referentenentwurf auf dem Tisch liegt. Auch angesichts der EU-Umsetzungsfrist am 21.12.2020 tickt die Uhr.“
1. Stellschraube: Mitverlegung - Glasfaserpiraten stoppen, Kilometer machen
Die Bundesregierung muss für Rechtssicherheit beim Recht auf Mitverlegung sorgen. Hat ein kommunales Unternehmen eine „Grube“ ausgehoben, verlegen Glasfaserpiraten ihr Kabel einfach mit – sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen eigenwirtschaftlich, ohne Fördermittel ausbaut und das volle wirtschaftliche Risiko trägt. Wettbewerber sparen Tiefbaukosten. Investitionen kommunaler Unternehmen werden entwertet, so halten sich viele zurück. Folge für Bürger und Wirtschaft: Lukrative Gebiete werden doppelt und dreifach, andere gar nicht ausgebaut werden.
Aus Sicht des VKU ist der Über- und Doppelausbau volkswirtschaftlicher Unsinn, der insbesondere zulasten von Mittelstand und Menschen im ländlichen Raum geht. Die Bundesregierung muss für Rechtssicherheit sorgen, um das missbräuchliche Ausnutzen des Rechts auf Mitverlegung zu stoppen und durch Wettbewerb auf Augenhöhe weitere Investitionen in den Ausbau der Glasfasernetze anzureizen. In Kombination mit offenem Netzzugang, wie ihn 55 Prozent der kommunalen Unternehmen schon heute bieten und weitere 20 Prozent planen, könnten so Kooperationen angereizt werden. Rechtssicherheit, ein offener Netzzugang und Kooperationen können helfen, Kilometer zu machen und auch die letzte Milchkanne anschließen.
2. Stellschraube: Vorrang für Markt und Open Access statt Bürokratie und Regulierung
Neue Technologien brauchen einen neuen Rechtsrahmen. Was beim Kupfernetze-Monopol funktionierte, bringt uns beim Glasfaserausbau nicht ans Ziel. Hier herrscht Wettbewerb zwischen nationalen Anbietern und regionalen und kommunalen Telekommunikationsanbietern, die auch in unterversorgten Gebieten ausbauen. Langwierige und bürokratische Zugangs- und Entgeltregulierungen eignen sich nicht für den schnellen Glasfaserausbau durch kommunale Unternehmen bis in jeden Haushalt. Vielmehr brauchen wir Vorrang für marktverhandelte und -akzeptierte Open-Access-Lösungen: Dabei bieten unsere Unternehmen allen Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zum eigenen Netz gegen ein angemessenes Entgelt an.
3. Gebäude-Verkabelung: Umlage verbraucherfreundlich modernisieren
Drittens muss die Bundesregierung die Umlagefähigkeit als bewährten Investitionsanreiz verbraucherfreundlich modernisieren. Die Kosten für ultraschnelle Internetanschlüsse sollten weiter auf Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen – allerdings nur für Investitionen in neue Breitbandnetze und zeitlich befristet. In Kombi mit Open Access ist der Verbraucher nicht mehr über die Mietnebenkosten an einen Anbieter gefesselt und kann frei wählen. Das stärkt den Wettbewerb.
Hintergrund TKG-Novelle
Mit der TKG-Novelle soll auch der EU-Telekommunikationsindex umgesetzt werden. Die Frist endet am 21.12.2020.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.