VKU zu EEG-Anhörung im Bundestag 18.11.20

Liebing: EEG 2021 kann Meilenstein für EE-Ausbau sein

Berlin, 18. November 2020. Heute findet im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum EEG 2021 statt. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der für die kommunale Energiewirtschaft als Sachverständiger teilnimmt:

„Das EEG 2021 legt die Grundlage für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Es entscheidet maßgeblich darüber, ob wir die Klimaziele 2030 erreichen und uns auf Kurs in Richtung Klimaneutralität 2050 bewegen. Die Stadtwerke stehen bereit, weiterhin erhebliche Mittel in den Ausbau der erneuerbaren Energien und in die Transformation der Energieversorgung zu investieren. Der Gesetzgeber muss die Novellierung des EEG nutzen, um ein Aufbruchssignal für einen ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien im kommenden Jahrzehnt auszusenden. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf zwar handwerklich eine solide Basis geschaffen. An vielen Stellen bleibt der Gesetzentwurf jedoch zu zaghaft und stellt nicht alle notwendigen Weichen für einen ambitionierten Erneuerbaren-Ausbau. Es kommt daher auf die Parlamentarier an, die entscheidenden Stellschrauben nachzuziehen.

Ausgangspunkt für das EEG 2021 müssen angemessene Ausbauvolumina für Windenergie, Photovoltaik und Co. sein, um das 65-Prozent-EE-Ziel zu erreichen. Dazu braucht es realistischere Annahmen über den zukünftigen Stromverbrauch. Klar ist: Elektromobilität, Wärmepumpen, Sektorenkopplung und Digitalisierung werden zu einem steigenden Stromverbrauch führen. Daher müssen die Ausbauziele im EEG deutlich angehoben werden. Bis 2030 brauchen wir daher ca. 125 GW-PV-Leistung und circa 90 GW Onshore-Windleistung.

Noch wichtiger als die Ziele anzuheben ist es, den notwendigen Ausbau auch praktisch zu bewältigen. Bei der Windenergie an Land müssen dabei die Regelungen im EEG mit Änderungen im Planungs- und Genehmigungsrecht Hand in Hand gehen. Allein bei den kommunalen Unternehmen wissen wir von über 300 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1,2 GW, die gegenwärtig im Genehmigungsverfahren feststecken. Hier müssen dringend die Ausbaubremsen gelöst werden. Dazu sind unter anderem bundesweit einheitliche Kriterien für die Abgrenzung ‚weicher‘ und ‚harter‘ Tabuzonen, einheitliche Maßstäbe und Methoden im Bundesnaturschutzrecht sowie eine Neubewertung des tatsächlich erforderlichen Anlagenschutzbereiches um Funknavigationsanlagen nötig. Des Weiteren braucht es zügig genehmigungsrechtliche Anpassungen, um das Repowering an bereits bestehenden Windenergiestandorten zu erleichtern. Der VKU hat hierzu ein Konzeptpapier erarbeitet.

Darüber hinaus muss der PV-Ausbau durch bessere Rahmenbedingungen gestärkt werden. Hier sieht der VKU Nachbesserungsbedarf beim Ausschreibungsdesign und bei den gesetzlichen Vergütungssätzen. Mehr Entschlossenheit ist auch bei der Mieterstromförderung notwendig. Gerade für Stadtwerke, die die Lage und Akteure vor Ort kennen, ist Mieterstrom ein interessantes Konzept. Die bisherigen Rahmenbedingungen haben Mieterstrom jedoch eher verhindert als begünstigt. Um die Energiewende endlich stärker als bisher in den Städten zu ermöglichen, sollte der Gesetzgeber erhebliche Verbesserungen beim Mieterstrom beschließen. Dazu gehört etwa die Ausweitung des räumlichen Anwendungsbereichs, um auch beim Mieterstrom Quartierslösungen zu realisieren. Außerdem sollte sich die Erhöhung des Mieterstromzuschlags an den Regelungen zum Eigenverbrauch orientieren. Dies würde Mieter und Eigenheimbesitzer wirtschaftlich gleichstellen.

Die Stadtwerke engagieren sich in allen Wertschöpfungsstufen der Energieversorgung. Sie sind wesentlicher Träger der Energiewende und des Klimaschutzes vor Ort. Sie sind sich ihrer Verantwortung für eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung bewusst. Umso wichtiger ist, dass mit den richtigen Rahmenbedingungen ihr Engagement ermöglicht wird. Das EEG 2021 kann hierbei ein wichtiger Meilenstein sein. Der Bundestag sollte jetzt die Gelegenheit ergreifen, mit den richtigen Nachbesserungen am Gesetzentwurf, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.“

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.