VKU zum Gebäudeenergiegesetz: Was lange währt, wird endlich gut 18.06.20

Berlin, 18.06.2020.

Heute will der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inklusive der Regelungen zu Windenergieabständen sowie zur Aufhebung des PV-Ausbaudeckels beschließen. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

„Was lange währt, wird endlich gut. Für den heute geplanten Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes gilt das in besonderer Weise. Denn damit neigt sich nicht nur das über mehrere Jahre dauernde Gesetzgebungsverfahren zur Gebäudeenergie einem positiven Ende zu, sondern es werden auch lange strittigen Fragen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien endlich gelöst.

Gerade für die zuletzt in den Gesetzentwurf aufgenommene Aufhebung des 52-GW-PV-Deckels war es allerhöchste Eisenbahn. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss wird nun auch die Debatte um bundesweite pauschale Abstandsregelungen für die Windenergie beendet. Damit werden zwei Bremsklötze für den EE-Ausbau entfernt, die in der Vergangenheit für erhebliche Verunsicherung in der Branche gesorgt haben. Jetzt kommt es zum einen darauf an, dass die Länder mit der Regelung verantwortungsvoll umgehen und dass wir den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig voranbringen.

Das Gebäudeenergiegesetz selbst enthält Regelungen, die kommunalen Unternehmen neue Möglichkeiten bei der Wärmewende einräumen. So etwa wird im Gesetz erstmalig die Grundlage geschaffen werden, um Anforderungen an eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen zu erfüllen. Damit wird der Blick vom Einzelgebäude auf das Quartier gerichtet. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden. Gut ist auch, dass der Gesetzentwurf eine vernünftige Regelung zu den sogenannten Primärenergiefaktoren enthält. Frühere Entwürfe sahen eine Vorschrift vor, die für den aktuell erforderlichen Ausbau der Wärmenetze äußerst problematisch gewesen wäre. Hiervon ist die Politik richtigerweise abgerückt.

Aus VKU-Sicht ist auch die Einführung einer anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung ein richtiger Ansatz. Nur wer über den energetischen Zustand seines Hauses Bescheid weiß, kann eine sachgerechte Entscheidung über die unterschiedlichen Sanierungsansätze treffen. Ob der Ansatz, dass eine Energieberatung nur dann obligatorisch ist, wenn auch vor Ort ein kostenfreies Angebot dafür vorhanden ist, der Sache dient, bleibt abzuwarten. Aus Sicht des VKU muss zeitnah evaluiert werden, inwieweit die Regelung ausreichend Anreize bietet, die ambitionierten Dekarbonierungsziele der Bundesregierung im Gebäudebereich voranzubringen.“ 

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.