Berlin, 03.06.2020.
Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Ein verstärkter Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein wichtiges Element für das Erreichen des 65- Prozent-Erneuerbaren Ziels. Daher ist die Intention, die hinter dem Gesetz steht, grundsätzlich richtig. Jedoch: Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht. So etwa sorgt das Verfahren, das im Falle von Nullgeboten bei Ausschreibungen greifen soll, weiter für spekulatives Bieten, auf das sich nur große Akteure einlassen können. Dies würde die Akteursvielfalt im Bereich der Windenergie auf See noch weiter einschränken.
Für Stadtwerke, die sich auch zukünftig beim Ausbau der Windenergie auf See engagieren wollen, ist der Gesetzentwurf eher eine Hürde als eine Brücke für weitere Investitionen. Damit auch dieser Bereich der Energiewende etwa für Stadtwerke und kleine Akteure wieder interessant wird, wäre anstelle des geplanten Mechanismus besser, wenn sich die Gebote an den tatsächlichen Stromgestehungskosten und nicht an unsicheren Strompreisprognosen orientieren. Eine Möglichkeit dafür ist, über sogenannte Contracts for Difference die Stromerlöse abzuschöpfen, die über den anzulegenden Wert hinausgehen.
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Verlängerung der Realisierungsfristen für Projekte, die aufgrund einer Insolvenz des Anlagenherstellers verzögert werden. Der Ansatz ist richtig. Nicht nachvollziehbar ist, warum nur Projekte adressiert werden, die ab 2021 ans Netz gehen. Es bedarf dringend einer Regelung auch für Anlagen, die in diesem Jahr realisiert werden, aber schon jetzt von der gleichen Problemlage betroffen sind. Die Projektierer dieser Anlagen würden ansonsten mit einer erheblichen Degression für eine Verzögerung bestraft werden, die nicht in ihrer Verantwortung liegt.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.