Berlin, 24. Juni 2020
Das Bundeskabinett entscheidet heute über die Einwegkunststoffverbotsverordnung. Mit der Verordnung werden Teile der EU-Kunststoffrichtlinie umgesetzt, die bis Sommer 2021 Eingang in die rechtlichen Vorgaben der EU-Mitgliedstaaten gefunden haben muss. Konkret geht es heute um das Verbot bestimmter Plastikprodukte wie Einwegbecher aus Styropor, Besteck, Wattestäbchen oder Trinkhalme. Das Umweltministerium hatte eine ambitionierte Umsetzung in verschiedenen Verordnungen und Gesetzesnovellen angekündigt.
Dazu der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp:
„Die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie in Deutschland kann ein Meilenstein hin zu weniger Plastikverbrauch sein. Die Effektivität der Maßnahmen wird jedoch stark davon abhängen, wie die EU-Vorgaben umgesetzt werden. Hier liegt der Teufel im Detail. Wenn bestimmte Punkte nicht im Sinne eines wirksamen Umweltschutzes geregelt sind, werden Produzenten Schlupflöcher suchen und finden. Die kommunalen Stadtreiniger sehen Tag für Tag auf den Straßen, Plätzen und in den Parks, wie alle möglichen Arten von weggeworfenen Einwegprodukten die Umwelt vermüllen. Die Verordnung muss daher so ausgestaltet sein, dass wir am Ende nicht andere Abfälle sehen, sondern insgesamt weniger.
Konkret geht es beispielsweise um eine wirksame Abgrenzung von Einweg- und Mehrwegprodukten. Ist diese nicht eindeutig, steht zu befürchten, dass Hersteller ein und dasselbe Produkt plötzlich als „mehrfach verwendbar“ deklarieren. Objektiv nachweisbare Produkteigenschaften (wie etwa Materialstärke) können hier eine verlässliche Abgrenzung bieten. Auch muss klar sein: Wenn wir vom exzessiven Kunststoffgebrauch abkommen wollen, müssen sowohl Produkte, die ganz wie auch zum Teil aus Kunststoff bestehen, adressiert werden.
Dass die von der Verbotsverordnung betroffenen Produkte erheblich zur Vermüllung unserer Städte beitragen, haben erste Auswertungen der Sortieranalysen im Rahmen des VKU-INFA-Verbundvorhabens ergeben. Die betroffenen Produkte machen etwa 10 Volumenprozent, in Einzelfällen sogar bis zu 20 Volumenprozent des Mülls aus, der auf den Straßen und in den Papierkörben der Kommunen landet. Getränke- und Lebensmittelbehältnisse und Getränkebecher aus Styropor finden sich dabei am häufigsten in den Abfällen.
Für den nächsten wichtigen Schritt im Umsetzungsprozess ist die Finanzierungsverantwortung der Hersteller für Einwegprodukte für die Straßenreinigung aus Plastik in den Blick zu nehmen. Auch hier muss die bloße Substitution von Einwegkunststoffprodukten durch Einwegprodukte aus anderen Materialien – etwa Aluminium, Papier oder Holz – verhindert werden. Auch hier gilt: Wir brauchen mehr Mehrweg und nicht anderes Einweg.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.