Berlin/Brüssel, 14.07.2021. Zu den heute vorgelegten Dossiers des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Kommission sagt VKU-Präsident Michael Ebling in einer ersten Einschätzung:
1. Kurzfassung in unter 1000 Zeichen:
VKU-Präsident Michael Ebling zum „Fit for 55“- Gesetzespaket der EU:
„Paket und Einzelmaßnahmen weisen in die richtige Richtung. Die Kommission gibt die Leitplanken für einen sehr viel ambitionierteren Klimaschutz vor, der auch notwendig ist. Ich bin optimistisch, dass wir in wenigen Jahren rückblickend sagen können, das war ein gelungener Start und Instrumentenmix, der Europa auf das richtige Gleis gesetzt und eine spürbare Zeitenwende für uns alle eingeläutet hat.
Die konsequente Ausweitung des CO2-Handels als Taktgeber für mehr Klimaschutz und damit mehr Dekarbonisierung ist richtig. Verbesserungspotenzial sehen die Stadtwerke insbesondere im Wärmebereich und bei der Elektromobilität. Denn Klimaschutz wird vor Ort umgesetzt. Hier müssen die passgenauen Instrumente ankommen, akzeptiert werden und funktionieren, hier zeigt sich der „proof of concept“.
2. Langfassung Pressestatement:
„Fit for 55“-Vorschläge der EU-Kommission weisen in die richtige Richtung. Nachbesserungsbedarf sehen kommunale Unternehmen im Wärmebereich und bei der Elektromobilität.
VKU-Präsident Michael Ebling zum „Fit for 55“- Gesetzespaket der EU:
„Paket und Einzelmaßnahmen weisen in die richtige Richtung. Die Kommission gibt die Leitplanken für einen sehr viel ambitionierteren Klimaschutz vor, der auch notwendig ist. Ich bin optimistisch, dass wir in wenigen Jahren rückblickend sagen können, das war ein gelungener Start und Instrumentenmix, der uns auf das richtige Gleis gesetzt und eine spürbare Zeitenwende eingeläutet hat.
„Als wesentliche Steuerungsgröße begrüßen wir den Schub für den Emissionshandel. Es ist richtig, dass die Zahl der Zertifikate verknappt, die CO2-Reduktion beschleunigt und für die Sektoren Gebäude und Verkehr ein eigenes Handelssystem etabliert werden soll. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass die europäischen Systeme mit denen kompatibel sind, die bereits auch in den Mitgliedstaaten aufgebaut wurden. Langfristiges Ziel muss ein sektorübergreifender europäischer Emissionshandel sein.
Positiv ist, dass das sogenannte Prinzip “Efficiency First”, also die Berücksichtigung alternativer, kosteneffizienter Maßnahmen, zukünftig bei Planungen und Investitionsentscheidungen weiter an Bedeutung gewinnt. Wichtig wird sein, dass dieses System in der nationalen Energiepolitik praktikabel umgesetzt wird.
Im EU-Gesetzgebungsverfahren ist darauf zu achten, dass keine verpflichtenden Kennzahlen und Quoten für die extrem unterschiedlichen Verhältnisse in Europa formuliert werden, sondern alternative Maßnahmen möglich bleiben. Dadurch kann der Einsatz von Energie effizient und flexibel gestaltet sowie CO2 -Emissionen kosteneffizient vermieden werden. Hierzu favorisieren die kommunalen Unternehmen einen systematischen Ansatz, der nicht nur auf den Effizienz-Gewinn beim einzelnen Gebäude, sondern vor allem auch auf die Energie-Bilanz von Systemen und ganzen Quartieren abhebt.
Um den gewaltigen Bedarf an klimaneutraler Energie und vor allem den steigenden Strombedarf zu decken, will die Europäische Kommission den Ausbau der erneuerbaren Energien forcieren.
Das ist – vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektrifizierung der Wärmeversorgung und im Verkehr sowie dem avisierten Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft – besonders wichtig. Allerdings muss parallel dazu noch stärker als in den vorgestellten Entwürfen des „Fit for 55“-Pakets die ganze Bandbreite klimaneutraler Energieträger wie etwa Abwärme, Nutzung thermischer Müll- und Klärschlammverwertung und alternativer Verfahren zur Wasserstofferzeugung Berücksichtigung finden.
Eine Baustelle bleibt auch auf europäischer Ebene die Wärmewende. Zwar wird das Thema umfassend adressiert, z. B. durch die Unterstützung lokaler Wärmeplanungen. Allerdings weist eine Reihe von Regelungsvorschlägen der Kommission in eine falsche Richtung. Dies betrifft insbesondere die starren Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien und das Ziel von mehr Wettbewerb in Wärmenetzen. Dies widerspricht der notwenigen Flexibilität und den technischen Gegebenheiten beim Ausbau und der Integration von Erzeugungsanlagen und Netzen, würde also eher zu einem Hemmschuh der Wärmewende.
Zu kritisieren sind auch Teile des neuen Regelungsrahmens für den Hochlauf der Elektromobilität. Hier will die Kommission die Instrumente ändern und stärker durch eine direkt wirkende Verordnung steuern, die die bisherige Richtlinie ersetzt. Gerade aber Richtlinien, die erst von Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden, ermöglichen sinnvolle Flexibilitäten für die Mitgliedsstaaten, sodass wir die beabsichtigte Änderung als nicht zielführend und als Hemmschuh monieren. Damit wird der Spielraum für nationale und regionale Lösungen unnötig eingeschränkt. Darüber hinaus sollen künftig veraltete Bezahlsysteme mit Kredit- und Geldkarten verbindlich für Ladesäulen vorgesehen werden. Dies stellt ein Investitions-Hemmnis dar und wird sich letztlich zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken.
Fazit: Die Richtung stimmt, in Einzelfragen wird man im anstehenden Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung von Parlament und Rat Änderungen diskutieren müssen.
Allerdings zeigt das Paket auch, dass auf die Wirtschaft und insbesondere die Energiebranche ganz erhebliche Umstellungsinvestitionen zukommen. Damit diese nicht einseitig zulasten der Endverbraucherinnen und Endverbraucher gehen und somit zur Hypothek für die wirtschaftliche Entwicklung werden, müssen geeignete, den Betrieb von Innovationen unterstützende Förderinstrumente geschaffen und zugelassen werden. Hier ist die EU-Kommission gefordert, insbesondere auch die derzeit in der Konsultation befindlichen beihilferechtlichen Regelungen kritisch zu überprüfen. Aus unserer Sicht haben u. a. Beihilfen für Investitionen in Wärme- und Kältenetzsysteme nur geringe Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt. Daher sollten Anmeldeschwellen und Beihilfeintensitäten so festgesetzt werden, dass ein Großteil dieser Investitionen vereinfacht nach der sogenannten “Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung” (AGVO). gefördert werden kann. Notwendiger Wettbewerb darf nicht zulasten der Energiewende und des Klimaschutzes hyperoptimiert werden.“
3. Detaillierte Bewertung wesentlicher Themen des „Fit for 55“-Pakets aus Sicht der kommunalen Unternehmen im Einzelnen:
- Erweiterter Emissionshandel als Taktgeber
Die geplante Verknappung von Zertifikaten durch eine einmalige Absenkung der Obergrenze und fortan höherer jährlicher Kürzung (Linearer Reduktionsfaktor) verstärkt die notwendige Umstellung auf klimaneutrale Technologien und ist ein wesentlicher Schritt, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen.
Überschüssige Emissionsrechte, die in der Vergangenheit für einen Preisverfall mitverantwortlich waren, sollen über die Marktstabilitätsreserve ehrgeiziger abgebaut werden, um die Preisstabilität bei den Emissionsrechten zu gewährleisten. So werden allzu große Preissprünge verhindert und mehr Planungssicherheit beim Umstieg auf klimafreundlichere Technologien geschaffen.
Weil sich der Emissionshandel als treffsicheres und ökonomisch effizientes Klimainstrument erwiesen hat, begrüßen wir ausdrücklich auch den neuen, separaten EU-weiten Emissionshandel für den Wärme- und Verkehrssektor. Das Ziel klimaneutraler Kommunen erreichen wir nur mit sektorübergreifenden Strategien.
Ziel muss sein, langfristig einen EU-weiten Emissionshandel über alle Sektoren hinweg zu etablieren. Die parallelen Handelssysteme sollten von Beginn an so ausgerichtet sein, dass sie später „einfach“ zusammengelegt werden können. Die für eine Integration notwendigen Anforderungen und Zwischenschritte sollten deshalb frühzeitig festgezurrt und kommuniziert werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, wie bestehende nationale Emissionshandelssysteme wie in Deutschland integriert werden können.
Aufgrund der höheren EU-Klimaziele sollten die Emissionsobergrenzen im neuen EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr so ambitioniert gesetzt werden, dass sie auch eine Lenkungswirkung entfalten können. So können spätere Preisschocks bei der Zusammenführung paralleler Handelssysteme vermieden und die Akzeptanz der Marktteilnehmer gestärkt werden.
- Erneuerbaren Energien den Rücken nur halb gestärkt
Erneuerbare Energien (EE) sind die tragende Säule, um die ambitionierteren Klimaschutzziele zu erreichen und werden in der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) behandelt. Den Vorschlag, den EE-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch EU-weit auf mindestens 40 Prozent zu erhöhen, ist der richtige Schritt. Zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen (THG) müssen alle Wirtschafts- und Lebensbereiche ihren Energieverbrauch möglichst aus EE und anderen THG-neutralen Energien (v. a. Abwärme und Energie aus Abfällen und Reststoffen) beziehen. Die Kommission bleibt jedoch leider hinter den Erwartungen zurück, die Vorgaben für Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, konkreter und verbindlicher auszugestalten.
Demgegenüber hat die Kommission eine Reihe von neuen Artikeln vorgeschlagen, um die Produktion und den Verbrauch von EE in den Sektoren zu erhöhen. So schlägt sie vor, dass der EE-Anteil im Gebäudesektor bis 2030 auf indikative 49 Prozent ansteigen soll. In der Regelung wird jedoch nicht zwischen Neubau, Sanierung und bestehenden Gebäuden unterschieden. Auch sollte sich die EU eher um einen konsistenten Rechtsrahmen sowie eine klare Strategie auf nationaler und lokaler Ebene bemühen, bevor sie hier ein sektorenspezifisches Ziel vorgibt. Der neue EE-Ausbauvorschlag der RED II ist bereits sehr ambitioniert.
Ebenfalls kritisch zu sehen sind die neu aufgenommenen Auflagen zum Betreiben von Ladestationen und Aufgaben von Verteilnetzbetreibern zur besseren Integration von EE-Strom in das Energiesystem. Für Infrastrukturfragen gibt es mit der Strombinnenmarkt-Richtlinie sowie der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bereits einschlägige EU-Gesetze.
- Energieeffizienz: unterschätzter Hebel für Klimaschutz
Der VKU begrüßt, dass Deutschland auch weiterhin die Möglichkeit hat, die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz verankerten Maßnahmen und damit den bereits etablierten und marktlich organisierten Energiedienstleistungsmarkt weiterzuentwickeln.
Positiv ist, dass das sog. „Efficiency First“ zukünftig bei Planungen und Investitionsentscheidungen stärker berücksichtigt werden muss. Nur so kann ein effektives Zusammenwirken von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz bei Planungs- und Investitionsentscheidungen erzielt werden.
Die Berücksichtigung der Energiearmut soll zukünftig bei der Energieeffizienz eine stärkere Rolle einnehmen. Wichtig bleibt, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – von der Steigerung der Energieeffizienz profitieren können. Kommunale Energieversorgungsunternehmen bieten heute schon ganz unterschiedliche Hilfestellungen für einkommensschwache Haushalte bei der effizienten Nutzung von Energie an. Die Bekämpfung der Energiearmut muss dagegen weiterhin die vornehmliche Aufgabe der Sozialpolitik bleiben.
- Wärme- und Kältenetze: Richtung vorgeben, Spielräume lassen
Die EU-Kommission nimmt bei der Überarbeitung der EED und der RED II den Wärmemarkt stark in den Blick. Weil sich Energiequellen und Infrastrukturen von Ort zu Ort ebenso wie die Wärmenachfrage unterscheiden, brauchen wir für die Dekarbonisierung der Wärme einen Lösungsraum, der verschiedene Pfade und Geschwindigkeiten bei der Transformation der Wärmenetze zulässt.
Es ist daher als grundsätzlich positiv zu bewerten, dass die EU-Kommission auf die Anwendung strategischer Instrumente, wie kommunale Wärme- und Kältepläne sowie Netztransformationspläne, dringt. Auch der stärke Fokus auf die Erschließung von CO2-Minderungspotenzialen durch die Nutzung unvermeidbarer Abwärme ist zu begrüßen.
Der nötige Spielraum bei der Umsetzung dieser Pläne wird jedoch zu stark eingeengt. Dies ist insbesondere bei der neuen Definition für effiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme der Fall. Sie sieht unter anderem strikte Mindestanteile für erneuerbare Wärme vor. Auch die indikative Steigerungsrate für erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme in Wärme- und Kältenetzen von mindestens 2,1 Prozentpunkten pro Jahr bewerten wir als sehr ambitioniert. Problematisch ist zudem der vorgesehene Drittzugang zu Wärme- und Kältenetzen. Dieser führt eher zu Unsicherheiten, als dass er zu massiven Investitionen führt. Besser wäre es, diese weitgehenden Regelungen den Mitgliedsstaaten selbst zu überlassen.
- Ladeinfrastruktur: Spielräume für effiziente und nutzerfreundliche Lösungen ermöglichen
Künftig werden wir uns vor allem elektrisch von A nach B bewegen: Dabei ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität eine Herausforderung für Mobilitätsanbieter. Kommunen und kommunale Unternehmen sorgen schon heute für eine Grundversorgung an Ladeinfrastruktur, ohne dass es sich wirtschaftlich rechnet.
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFI-Richtlinie) in eine EU-weit einheitlich geltende Verordnung umzuwandeln. Sie möchte damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Elektromobilität zu einem Erfolg wird. Viele Punkte im vorliegenden Gesetzgebungsvorschlag können aus unserer Sicht tatsächlich zu einer europaweit gut ausgebauten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur führen.
Die Verordnung soll stark auf die Interessen der Verbraucher fokussieren. Das ist zu begrüßen. Aber: Die Regelung in Form einer Richtlinie mit Spielräumen in der nationalstaatlichen Umsetzung zu gestalten, wäre wesentlich flexibler, um in den unterschiedlichen EU-Ländern passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Der vorliegende Vorschlag beinhaltet zudem sehr viele detaillierte Regeln, die die Bewegungsfreiheit für potenzielle Investoren und schlimmstenfalls die wettbewerbliche Entwicklung kundenfreundlicher Betriebs- und Geschäftsmodelle einschränken.
Die Vorgabe, dass zukünftig alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 Kilowatt für das sogenannte Ad-hoc-Laden über ein Kartenlesegerät verfügen sollen, ist teuer und eine ineffiziente Lösung, zumal sie nicht dem Stand der Technik entspricht. Tatsächlich ist derzeit das sogenannte vertragsbasierte Laden (mit einer Ladekarte oder App eines Mobilitätsproviders) mit 95 bis 98 Prozent aller Ladevorgänge die bevorzugte Kundenwahl. Für die wenigen Ad-hoc-Ladevorgänge würden durch die Regelung erhebliche Kosten provoziert, die schlussendlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern landen.
Insgesamt muss das europäische Recht für den Hochlauf der Elektromobilität Spielräume eröffnen. Mit Blick auf Planbarkeit und Verlässlichkeit brauchen wir keine abrupten Umbrüche, die die bisher erzielten Erfolge und den weiteren Ausbau gefährden. Die Regelung sollte daher weiterhin unbedingt in Form einer Richtlinie Rahmenbedingungen schaffen, die die wettbewerbliche Entwicklung von kundenfreundlichen Betriebs- und Geschäftsmodellen ankurbelt und Investorenpotenziale hebt. Nur so schaffen wir den dringend notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Nur die weitere und fortgesetzte Implementation von Vorgaben über die “AFI-Richtlinie” würde den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität bieten, die sie brauchen, um die gewünschten Maßnahmen anhand der örtlichen Verhältnisse umzusetzen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.