Berlin, 01.06.2021. Zur politischen Diskussion über schärfere Klimaziele und Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum nationalen Emissionshandel hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zusammen mit den Gutachtern von r2b die 2019er-Studie „Reform der Entgelte- und Umlagesystematik“ aktualisiert. Das Ergebnis: Das BEHG mit steigenden CO2-Preisen erfüllt aus VKU-Sicht die verursachungsgerechte Verteilung der Energiewendekosten. Aber: Die Studie zeigt auch deutlich, dass verstärkte Klimaschutzambitionen und ein erhöhtes Emissionsminderungsziel von bis 65 Prozent bis ins Jahr 2030 wahrscheinlich zu einer sehr steilen CO2-Preisentwicklung nach Ende der sogenannten BEHG-Festpreisphase (2026/2027) führt – erst danach ist eine freie Preisbildung am Markt vorgesehen.
VKU-Chef Ingbert Liebing: „Ein CO2-Preis hat eine Lenkungswirkung hin zu mehr Energieeffizienz und hin zu mehr erneuerbaren Energien. Wenn wir uns diese Funktion buchstäblich als Lenkrad veranschaulichen, stellt sich die Frage, ab wann und wie hart man am Lenkrad dreht, um auf Kurs zu bleiben. Und welche Voraussetzungen dafür bestehen müssen, damit das ökonomisch und sozial verantwortbar und verantwortungsvoll ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt die Rahmenbedingungen vor: Unsere Kinder und Enkel sollen nicht dafür aufkommen müssen, dass wir die Umwelt (weiter) belasten und nicht schnell genug umsteuern, beispielsweise zu wenig (Geld) in ihre Zukunft investieren. Logische Konsequenz: Wir müssen kontrolliert schneller und härter einlenken, als bislang in diesem System vorgesehen. Der aktuelle CO2-Preispfad und der Mechanismus bergen die Gefahr eines heftigen Preisanstiegs ab Mitte der 20er Jahre. Oder anders ausgedrückt: Wir müssten Mitte der 20er-Jahre das Lenkrad so heftig herumreißen, dass das Steuern hin auf die Klimaschutzziele unkontrolliert und teurer wird.“
Liebing: „Die Szenarien unserer Studie zeigen schonungslos: Wenn wir jetzt nicht umsichtig umsteuern, sind Preise von rund 300 Euro und mehr pro Tonne CO2 durchaus möglich. Das wird man Wirtschaft und Verbrauchern nur schwerlich zumuten und auch zumuten wollen.“
Aus VKU- und Gutachter-Sicht sollten daher die Festpreise im (nationalen) Brennstoffemissionshandelsgesetz deshalb schon ab 2023 auf das neue Emissionsreduktionsziel bis 2030 ausgerichtet werden: je nach Aufteilung der deutschen Sektorziele auf einen Wert von etwa 60 Euro pro Tonne CO2. „Das ist gerade noch früh genug, um Klimaschutzambitionen stetig und mit vertretbarer Geschwindigkeit zu steigern“, so Liebing.
Und weiter: „Ein kontrolliertes und zielgerichtetes besseres Lenkverhalten ist aus unserer Sicht nicht nur sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich und sozial verantwortbar. Wir müssen umsteuern und dabei aufpassen, dass wir nicht aus der Kurve fliegen.“
Zur frühzeitigeren Anpassung des Preispfads sind deshalb flankierende Maßnahmen notwendig. Das sind aus VKU-Sicht die folgenden:
- vorrangig den Strompreis senken und die EEG-Umlage so schnell wie möglich auf Null bringen,
- klimaneutrale Technologien fördern und
- Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, vor allem bei der Gebäudesanierung, finanzieren – sollte es erforderlich sein, auch vorübergehend mit zusätzlichen Haushaltsmitteln
Liebing abschließend: „Die Festlegung auf einen höheren Preispfad im Rahmen der Klimaschutzgesetzgebung ist noch in dieser Legislaturperiode und damit vor der Wahl möglich und sinnvoll, um bereits 2022 mit einem moderat höheren Anstieg zu beginnen. Je später die Entscheidungen kommen, umso schwerer werden sie. In jedem Fall muss die nächste Regierung umgehend handeln und innerhalb kürzester Zeit die weiteren Weichen stellen. Jede Verzögerung gefährdet die Erreichung der Klimaschutzziele und würde durch erforderliche abrupte Anpassungen auch ihre Akzeptanz gefährden.“
Die aktualisierte Studie, das VKU-Positionspapier sowie die Ursprungsstudie stehen Ihnen unter www.vku.de/finanzierung-der-energiewende zum Download zur Verfügung.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.