VKU zu Regulierung der Wasserstoffnetze und zum Schnellladegesetz 10.02.21

Berlin, 10. Februar 2021. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht sowie den Entwurf des Schnellladegesetzes verabschiedet. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Eine zwingende Voraussetzung für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist die Regulierung der Wasserstoffnetze. Für das Vorankommen des diesbezüglichen politischen Prozesses und für einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Legislaturperiode, war der heutige Kabinettsbeschluss zum EnWG daher wichtig.

Allerdings geht der Regierungsentwurf nach wie vor den falschen Weg. Auch wenn die spezifische Regulierung für reine Wasserstoffnetze nur übergangsweise gelten soll, wäre es sinnvoller gewesen, von Anfang an einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen. Hier wäre es mit wenig regulatorischen Aufwand möglich, die bestehende und gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen. Eine Erweiterung des Gasbegriffs, der auch Wasserstoff und Biogas abdecken würde, hätte dazu gereicht. Dieser Ansatz ist im Übrigen auch der richtige, um die Transformation der Gasnetze und die Dekarbonisierung der Gasversorgung insgesamt voranzubringen. Er hätte zudem für langfristige Planungssicherheit auch bei den Gasnetzbetreibern gesorgt. Wir werben daher im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens dafür, dass hier die richtigen Weichen gestellt werden.

Mit Blick auf die Elektromobilität lässt sich sagen: Diese Woche ist eine gute Woche. Sowohl mit Schnellladegesetz als auch mit der Einigung beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) werden zwei wesentliche Rahmensetzungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf den Weg gebracht. Ein Wehrmutstropfen bleibt allerdings: Im Schnellladegesetz wird die Klärung zahlreicher Detailfragen in künftige Verordnungen verschoben. Auf diese Details wird es am Ende aber ankommen. Daher müssen die Verordnungen schnell erarbeitet werden. Vor allem müssen sie aber auch ermöglichen, dass Stadtwerke am Schnelladeprogramm teilhaben können. Das Programm muss so gestrickt werden, dass wir tatsächlichen Wettbewerb in den Ausschreibungen haben und nicht nur einzelne große Player mitspielen können.”

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.