VKU zum Datennutzungsgesetz: aus der Kategorie „Schlimmeres verhindert“ 24.06.21

Berlin, 24.06.2021. VKU zum Datennutzungsgesetz: aus der Kategorie „Schlimmeres verhindert“

Heute Abend wird der Bundestag das Datennutzungsgesetz (DNG) beschließen. Es regelt erstmals den Umgang mit Daten der kommunalen Unternehmen - insb. die Pflicht zur Datenteilung, die jedoch nur für kommunale, praktisch nicht für private Unternehmen in der Daseinsvorsorge gelten wird. Zwar verbessern die Abgeordneten das Gesetz. Doch strukturelle Wettbewerbsnachteile bleiben bestehen, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

„Das DNG ist ein Gesetz aus der Kategorie „Schlimmeres verhindert“: Wesentliche Wettbewerbsnachteile bleiben, doch die Änderungen der Abgeordneten sind ein vorsichtiges Votum und Signal für die digitale Daseinsvorsorge. Ob mit Blick auf Wettbewerb und die Digitalisierung von Städten und Gemeinden das DNG auf der Linie geklärt werden konnte oder doch das entscheidende Eigentor in letzter Spielminute ist, wird sich zeigen. Unterm Strich sorgt das DNG jedoch erstmals für mehr Investitionssicherheit für ihre Smart-City-und Smart-Region-Strategien.“, erklärt Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Die wesentlichen Regelungen und ihre Folgen im Überblick:

  • Viele Smart-City-Kooperationen bleiben erhalten: Die Abgeordneten kippen die starre Pflicht zur Datenherausgabe bei all jenen Daten, die kommunale Unternehmen freiwillig untereinander oder mit der Kommune teilen. Das ist aus VKU-Sicht die richtige Entscheidung: Andernfalls hätte gedroht, dass erfolgreichen Smart-City-Kooperationen die Basis entzogen wird. Hier stimmen die Abgeordneten für den Erhalt erfolgreicher Kooperationen, sodass aus Daten ein Mehrwert vor Ort geschaffen werden kann. Wermutstropfen: Offen bleibt, ob die Pflicht weiter für freiwillig mit Startups, Mittelstand und Forschung geteilte Daten gilt.
  • Entgelte für hochwertige Datensätze erlaubt: Für die Herausgabe hochwertiger Daten können kommunale Unternehmen künftig Entgelte erheben – vorausgesetzt die Europäische Kommission stellt fest, dass ansonsten der Wettbewerb verzerrt würde. Das ist aus VKU-Sicht richtig: Digitale Daseinsvorsorge gibt es nicht zum Nulltarif. Die Abgeordneten verhindern Trittbrettfahren und die damit drohende Investitionsentwertung oder gar -zurückhaltung. Dieser Grundsatz hätte jedoch besser im Gesetzestext selbst verankert werden sollen, statt auf die Aktivitäten der Europäischen Kommission zu warten.
  • Wettbewerbsverzerrung: Praktisch keine Pflicht zur Datenherausgabe für private Unternehmen der Daseinsvorsorge. Auf dem Papier gilt die Pflicht zur Datenherausgabe zwar künftig auch für private Unternehmen in der Daseinsvorsorge. Doch der Wortlaut macht das Gesetz hier zum Papiertiger: Statt mit einer allgemeinen Pflicht für Wettbewerb auf Augenhöhe zu sorgen, werden durch den Wortlaut nur verschwindend wenige private Unternehmen in der Daseinsvorsorge erfasst. Hier werden künftige Regeln zu Datenzugangsrechten entscheidend sein.

Hintergrund zum Datennutzungsgesetz (DNG)

Das DNG regelt erstmals den Umgang mit Daten kommunaler Unternehmen. Es schafft damit eine Rechtsgrundlage für die Digitalisierung in der kommunalen Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung sowie in der kommunalen Abwasser- und Abfallentsorgung. Das DNG setzt die PSI-Richtlinie der EU in deutsches Recht um (PSI: „Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“). Welche Datensätze konkret als hochwertig gelten, wird aktuell noch auf EU-Ebene definiert. Wesentlich aus VKU-Sicht ist: Wenn praktisch nur kommunale Unternehmen ihre Daten offenlegen müssen, ist das ein struktureller Nachteil im Wettbewerb mit privaten Unternehmen.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.