Berlin, 27.11.2023. Zur aktuellen Diskussion über das Auslaufen der Preisbremsen auf Strom, Gas und Wärme erklären Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
„Die Energieversorger benötigen noch diese Woche verbindliche Regelungen, wie es mit den Energiepreisbremsen weitergeht. Die Hängepartie muss endlich ein Ende haben. Widersprüchliche Aussagen von den einzelnen Regierungsparteien helfen hier nicht weiter.
Wir brauchen endlich Klarheit. Jeder Tag zählt. Dies ist auch im Interesse der Kundinnen und Kunden. Die Unternehmen dürfen auch in der Kundenkommunikation nicht im Regen stehen gelassen werden.
Klar ist: Eine flächendeckende, reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 können wir nicht mehr garantieren. Dazu hätten eine verbindliche Entscheidung und gesetzliche Regelungen bis zum 15. Oktober vorliegen müssen. Eine finanzielle Entlastung wäre gegebenenfalls rückwirkend machbar. Die Unternehmen können nicht in Vorleistung gehen.
Nachdem der Wirtschaftsstabilisierungfonds aufgelöst werden soll, ist klar, dass Preisbremsen über den Kernhaushalt 2024 finanziert werden müssen. Wann der Bundestag diesen beschließen will, ist aktuell unbekannt.
Sollten die Preisbremsen zum Jahresende auslaufen, ist es umso wichtiger, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht noch zusätzlich durch staatliche Abgaben und Umlagen belastet werden. Daher ist es absolut erforderlich, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme nun wie es der aktuellen Rechtslage entspricht ins kommende Jahr hinein fortgesetzt wird und der Zuschuss von 5,5 Mrd. zu den Übertragungsnetzentgelten sichergestellt und verlässlich finanziert wird. Auch hier brauchen die Unternehmen so schnell wie möglich Rechtssicherheit, um sich darauf einzustellen.
Sollte der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wegfallen, würde dies eine Kaskade für die Unternehmen auf verschiedensten Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft auslösen: Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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