Bundestag verabschiedet wichtige Energiegesetze:
Bravourstück fraktionsübergreifender Zusammenarbeit

Zum Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag am heutigen Freitag eine Reihe wichtiger Energiegesetze verabschiedet.

31.01.25

Berlin. Zum Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag am heutigen Freitag eine Reihe wichtiger Energiegesetze verabschiedet.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Auf den letzten Drücker hat der Bundestag eine Reihe von extrem wichtigen Energiegesetzen verabschiedet. Das ist ein starkes Signal für die Energieversorgung und Energiewende in Deutschland. Die vorausgegangene Einigung war ein Bravourstück sinnvoller fraktionsübergreifender Zusammenarbeit. Es verdient große Anerkennung und Respekt, dass so viele Abgeordnete parteiübergreifend den Gesetzentwürfen zugestimmt haben. 

Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes (KWKG) und Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz sorgen für den dringend notwendigen Rückenwind bei der Energiewende. Ohne dies hätte ein Stillstand beim Ausbau der Fernwärme gedroht. Um bereits laufende Projekte abzusichern und Investitionen zu ermöglichen, hat sich der VKU dafür intensiv eingesetzt.  Die längst überfällige Verlängerung ist ein großer Erfolg die gesamte Kommunalwirtschaft. Sie ist aber nur ein zeitlich eng begrenzter Schritt, der mit einer grundlegenden Überarbeitung und Verlängerung bis Mitte der 30er Jahre fortgesetzt werden muss.

Die Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) tragen dazu bei, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen möglichst flexibel auf Überschusssituationen reagieren können. Das verhindert Netzüberlastungen und wirkt negativen Energiepreisen entgegen. Die Vereinfachung bei der Direktvermarktung und die Steuerbarkeit von Anlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt sind ein großer Schritt für die Energiewende.

Der Bundestag hat die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2026 für das Verbot von Eigentum an und den Betrieb von Ladepunkten für gesellschaftsrechtlich nicht entflochtene Stromverteilernetzbetreiber beschlossen. Wir begrüßen die Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Anwendung des § 7c Energiewirtschaftsgesetz. Viele unserer Mitgliedsunternehmen haben die Umsetzung der Europäischen Vorgaben bereits angestoßen, benötigen aber Zeit für die Abstimmungen mit den kommunalen Aufsichtsgremien.

Positive Signale gibt es auch beim Biogas. Die Mehrheit der Abgeordneten hat mit dem Biomasse-Paket für eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens und Flex-Zuschlages gestimmt. Damit kann der Energieträger auch künftig zur Versorgungssicherheit beitragen.

Der Bundestag hat zudem den Weg freigemacht für eine zügige Umsetzung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Von der Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 profitiert die Energiebranche und die Abfallwirtschaft. Mit Blick auf den Übergang zum und die Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems II (ETS II) hatte der VKU zur Schaffung von Rechtssicherheit auf eine zügige Umsetzung der Novelle gedrängt.

Durchsetzen konnte sich der VKU auch mit seiner Forderung, deutsche Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung nicht vorzeitig in den anlagenbezogenen Europäischen Emissionshandel I (ETS I) einzubeziehen. Damit steht fest, dass es keinen nationalen Sonderweg gibt, sondern über eine etwaige Ausweitung des ETS I auf die Abfallverbrennung allein auf europäischer Ebene entschieden wird. Dies ist auch zum Erhalt der Wettbewerbsgleichheit zwischen den Anlagen und zur Vermeidung von Mülltourismus unabdingbar.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen nun noch die technischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hier ist Eile geboten: Bei Umsetzung der bisher vorgesehenen Versteigerung mit Preiskorridor im Jahr 2026 können Details zur Versteigerung erst nach Verabschiedung der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Zuge einer Verordnungsermächtigung geregelt werden.

Je länger dieser Prozess dauert, desto später würde eine Versteigerung starten können. Aus Sicht der Energieversorgungsunternehmen birgt jede Verzögerung erhebliche finanzielle Risiken. Der Vertrieb für 2026 ist bereits mit dieser preislichen Unsicherheit gestartet. Auch für 2027 sollten schnellstmöglich die Rahmenbedingungen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Handel sollte nicht erst im Erfüllungsjahr, sondern auch vorher bereits ermöglicht werden, um sich bei den Emissionszertifikaten preislich absichern zu können.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Emissionshandels muss zudem sichergestellt sein, dass die Verbrennung von Klärschlamm aufgrund seines biogenen Anteils weiterhin von CO2-Kosten befreit bleibt. Das sieht der nationale Emissionshandel gemäß BEHG vor und sollte im TEHG übernommen werden.“

Weitere Informationen:

VKU fordert KWKG-Verlängerung und setzt sich für Bioenergie ein

VKU zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

VKU-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.580 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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