Ein Jahr nach dem ersten Fernwärmegipfel
VKU-Hauptgeschäftsführer Liebing mit gemischter Zwischenbilanz 11.06.24

Berlin. Morgen vor einem Jahr haben sich auf Einladung von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz rund 30 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Branchen zum ersten Fernwärmegipfel getroffen. Ein Jahr danach zieht VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing eine Zwischenbilanz:

„Für das Gelingen der Wärmewende und das Erreichen der Klimaschutzziele sind der Um- und Ausbau der Wärmenetze von herausragender Bedeutung. Vor einem Jahr haben sich die beiden einladenden Ministerien und ein breites Verbändebündnis zugesichert, einen verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung sowie den Markthochlauf zu schaffen. Es gab einige Fortschritte aber es gibt auch noch viele unerledigte Aufgaben.

Die Energiebranche hat sich an die Vorgaben des Gipfels zum Verbraucherschutz gehalten und eine Preistransparenzplattform gestartet und wirbt für die Beteiligung an der Universalschlichtungsstelle. Bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gab es positive Signale zur Stärkung der Fernwärme. Das Wärmeplanungsgesetz legt nun Dekarbonisierungsziele vor, die jedes Wärmenetz erfüllen muss.

Um das Ziel für 2030 erreichen zu können, fehlt aber weiterhin ein klarer und verlässlicher Rahmen und damit klare Investitionsanreize. Die Wärmewende ist nicht für lau zu haben.

Damit Wärmenetze ihre Vorteile ausspielen können, braucht es dringend Investitionen in Netze, in die Nutzung klimaneutraler Wärmequellen und Wärmespeicher. Konkret: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) muss deutlich ausgebaut werden. Wir brauchen drei Milliarden Euro jährlich. Das sollte gesetzlich fixiert werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Bei der Förderung besteht dringender Handlungsbedarf, weil die Wärmepläne für Städte über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 fertig sein müssen. In den Gebieten, in denen eine Versorgungslösung mit Wärmenetzen als geeignet identifiziert und definiert wird, sollte ausschließlich diese gefördert werden. Um diese Wärmepläne und weitere anstehende Projekte mit Leben zu füllen, braucht es eine auskömmliche und verlässliche BEW.

Weiterhin braucht die Energiebranche ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum gemeinsam verabschiedeten Ausbauziel von 100.000 neu an die Fernwärme angeschlossenen Gebäuden pro Jahr. Ohne eine zügige Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und der Wärmelieferverordnung rückt das Ziel in weite Ferne. Denn ohne Änderungen lässt sich der entscheidende Hebel für die Wärmewende, also die Erschließung des Gebäudebestands, nicht umlegen. Das KWKG sichert neben der Stromwende auch die Wärmewende ab und muss verlängert werden.

Beendet werden muss die Diskriminierung der Fernwärme gegenüber der Eigenversorgung im Mietwohnungsmarkt durch die Wärmelieferverordnung, konkret: gegenüber der Wärmepumpe. Wir fordern die gleichen mietrechtlichen Regelungen für die Fernwärme ein, wie sie für die Eigenversorgung durch den Vermieter im GEG-Verfahren beschlossen wurden. Der Eigentümer sollte auch bei Fernwärme einen Teil der Kosten umlegen dürfen, allerdings genau wie bei Wärmepumpe streng gedeckelt: Investiert ein Vermieter in einen Fernwärmeanschluss, sollte er die Kaltmiete um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat anheben dürfen, wie es auch bei der Wärmepumpe erlaubt ist.

Damit wäre sichergestellt, dass der Mieter bei Umstellung auf Fernwärme nicht schlechter gestellt wird, als wenn der Gebäudeeigentümer selbst in eine neue Heizung wie zum Beispiel die Wärmepumpe investiert. Ohne diese Anpassungen steht in Mietsgebäuden die Wärmewende mit Wärmenetzen weiterhin auf der Bremse.“

Weitere Infos:

VKU begrüßt klares Bekenntnis zum Ausbau der Fernwärme

Positionspapier zur Preistransparenzplattform Fernwärme - Eine Initiative von AGFW, BDEW und VKU

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Wärmeplanungsgesetz im Bundestag: VKU macht Verbesserungsvorschläge für Fernwärmeausbau

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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