Berlin, 18.07.2022. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben heute die Eckpunkte für ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der geplanten Anforderung „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ vorgelegt. Eine „one-size-fits-all“-Lösung ist dabei nicht zielführend, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Ersteinschätzung.
VKU-Sprecher: „Die Ankündigung der Ampel-Koalition, einen stärken Fokus auf die Wärmewende zu legen, haben wir ausdrücklich begrüßt. Denn der Wärmesektor ist beim Potenzial für CO2-Einsparungen ein schlafender Riese. Um ihn zu wecken, muss man aber das Folgende beachten: Der Wärmemarkt ist maßgeblich durch lokale Gegebenheiten geprägt. Eine „one-size-fits-all“-Lösung wird daher dem heterogenen Gebäudebestand und den Stärken der unterschiedlichen Infrastrukturen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung nicht gerecht. Daher ist es erfreulich, dass die bestehende Technologievielfalt zumindest in einer Variante des Umsetzungskonzepts berücksichtigt wird.“
Und weiter: „Die Wärmeversorgung hat auch immer eine ausgeprägte soziale Komponente. Das wird in den aktuellen Diskussionen im Zuge der drohenden Gasmangellage sehr deutlich. Daher sind die Hinweise im Konzept auf die unterschiedlichen Härte- und Sonderfälle richtig. Gerade deshalb sollte man Gebäudeeigentümern und Energieversorgern eine möglichst große Wahlfreiheit zwischen den verfügbaren Technologien lassen. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern werden wir die Eckpunkte nun im Detail analysieren und uns weiterhin für eine praxisgerechte Umsetzung des Konzeptes einsetzen.“
Hintergrund: BMWK und BMWSB stellen in ihrem Eckpunkte-Papier zwei unterschiedliche Varianten zur Ausgestaltung der geplanten Anforderung zur Auswahl. Die Varianten unterscheiden sich darin, dass die Erfüllungsmöglichkeiten bei der ersten Variante alle auf einer Stufe stehen und der verpflichtete Eigentümer frei zwischen den unterschiedlichen Erfüllungsmöglichkeiten wählen kann. Bei der zweiten Variante kann der Gebäudeeigentümer bestimmte Erfüllungsoptionen wie z.B. Biomasse oder grüner Wasserstoff (zweite Stufe) nachrangig nur dann wählen, wenn die Erfüllungsmöglichkeiten der ersten Stufe (insbesondere Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe) nicht möglich sind. Der Anwendungsbereich wird dabei mit dem Neubau und Gebäudebestand sowie mit Wohn- und Nichtwohngebäuden sehr weit gefasst.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.