Elektrogesetz-Novelle:
VKU sieht Verbesserungsbedarf bei der Entsorgung von Elektrogeräten 09.10.24

Berlin. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht noch deutliches Verbesserungspotential beim Entwurf der Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG). Mit den Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Einsortierung von Altgeräten, droht eine Überregulierung und eine Überlastung des Wertstoffhofpersonals. Deshalb fordert der VKU Nachbesserungen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Einsortierung von Altgeräten an Wertstoffhöfen künftig ausschließlich durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfolgen soll. Die bisherige Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger unter Aufsicht Altgeräte selbst sortieren können und dürfen, entfällt. Der VKU unterstützt zwar grundsätzlich die Zuweisung batteriebetriebener Altgeräte durch das Wertstoffhofpersonal, da dies im Hinblick auf Brandgefahren sinnvoll ist. Jedoch sollten andere Altgeräte, wie etwa nicht batteriebetriebene, große und schwere Geräte (Kühlschränke, Fernseher, Lampen, PV-Module), weiterhin unter Aufsicht selbst in die Behälter befördert werden können. 


Eine weitere Sorge betrifft die uneingeschränkte Annahmepflicht von Geräten, die sowohl im Haushalt als auch gewerblich genutzt werden (Dual-Use-Geräte). Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Werkleiter Kommunalservice Jena: „Wir fordern Regelungen, um eine mögliche Störung der Betriebsabläufe auf den Wertstoffhöfen, zu Lasten der anderen Kundinnen und Kunden, zu vermeiden. Insbesondere bei großflächigen Entsorgungen, wie etwa Solarparks, aber auch kleineren Geräten wie Lampen oder Rauchmeldern, ist eine Abstimmungspflicht zwischen Anlieferer und Entsorgungsträger bei größeren Mengen (ab 20 Geräten) sowie bei allen Geräteklassen vorzusehen.“

Brandgefahr durch E-Zigaretten

Zudem warnt der VKU vor den Risiken durch Einweg-E-Zigaretten. Uwe Feige mahnt an: „Trotz Rücknahmeverpflichtungen besteht die Gefahr, dass diese Produkte weiterhin vermehrt im Restmüll landen und die Brandgefahr in der Entsorgungskette erhöhen. Ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, wie in anderen EU-Ländern, wäre aus Sicht des VKU der effektivste Weg, um diese Risiken zu minimieren.“


Der VKU fordert eine sachgerechte Anpassung des Gesetzesentwurfs und sieht dringenden Handlungsbedarf, um praxisgerechte und sichere Lösungen für die Entsorgung von Elektroaltgeräten zu sichern.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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