BDEW und VKU
Entwurf mit eindeutiger Schieflage - AVBFernwärmeV sollte in dieser Form nicht verabschiedet werden

Gestern endete die Konsultationsfrist zum Änderungsentwurf für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Der überarbeitete Referentenentwurf sieht deutliche Änderungen im Vergleich zur letzten Fassung vor.

05.12.24

Berlin. Gestern endete die Konsultationsfrist zum Änderungsentwurf für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Der überarbeitete Referentenentwurf sieht deutliche Änderungen im Vergleich zur letzten Fassung vor.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, und Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer:

„Diverse Änderungen des neuen Referentenentwurfes sind für den Ausbau der Fernwärme wenig förderlich, könnten ihn sogar gefährden. Während es dem ersten Referentenentwurf (Juli 2024) noch gelang, die Verbraucher- und Versorgerinteressen miteinander in Einklang zu bringen, misslingt das nun völlig. Der neue Entwurf hat eindeutig Schieflage - zu Lasten der Versorger.”

Ein Beispiel: Wenn Versorger von fossiler auf erneuerbare Wärme, wie etwa aus einer Großwärmepumpe, umsteigen und dafür große Investitionen stemmen, müssen sie neben einvernehmlichen Vertragsanpassungen ggf. Kundinnen und Kunden kündigen und Neuverträge anbieten, wenn damit andere Kostenstrukturen einhergehen.

Andreae und Liebing: „Diese im Raum stehenden Kündigungen führen zu einer immensen Investitionsunsicherheit, zumal mit dem Wärmeplanungsgesetz Fernwärmeversorger zur Dekarbonisierung ihrer Netze verpflichtet sind, und sich dadurch Kostenstrukturen verändern müssen.”

Für neue Netze ist am März 2025 der Einsatz von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu 65 Prozent vorgegeben. In Bestandsnetzen muss der Anteil an erneuerbarer Wärme bis 2030 mindestes 30 Prozent betragen, bis 2040 mindestens 80 Prozent. „Wenn Fernwärmebetreiber intendierte Investitionen tätigen, sollte sichergestellt sein, dass sie diese Kosten vernünftig umlegen können – ohne gleich Gefahr zu laufen, Verträge kündigen zu müssen”, so Andreae und Liebing.

„Transparenz ist grundsätzlich positiv. Allerdings erhöhen die im Entwurf skizzierten umfassenden Veröffentlichungspflichten den bürokratischen Aufwand enorm, ohne dass die Verbraucher einen Mehrwert davon haben. Das verteuert die Fernwärme künstlich. Die Novelle muss Verbraucherschutz und Investitionssicherheit gleichermaßen berücksichtigen.”

Fazit von Andreae und Liebing: „Dieser Entwurf sorgt für Verunsicherung, weil sich die Risiken für die Versorger nicht mehr verlässlich abschätzen lassen und damit der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät. Das kann aber weder das Ziel der Bundesregierung sein, noch ist es im Sinne der Versorgungswirtschaft. Der Entwurf hat erheblichen Nachbesserungsbedarf. In dieser Form sollte er nicht vom Bundeskabinett verabschiedet werden.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.580 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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