Berlin. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG) teilt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das Anliegen, die relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen. Allerdings sollte bei der Genehmigung solcher Vorhaben bei örtlichen Nutzungskonkurrenzen kein Vorrang gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung geschaffen werden.
Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Im Gesetzesentwurf werden viele richtige Weichenstellungen getroffen. Über die adressierten Herausforderungen hinaus gibt es jedoch noch weitere Stellschrauben, die den Wasserstoff-Hochlauf beschleunigen könnten. Jedes Molekül Wasserstoff zählt.“
Alle Wasserstoff-Produktionsformen zulassen
Liebing weiter: „Beispielsweise sollte ebenso wie erzeugungs- und importrelevante Anlagen auch der Aus- und Umbau der Gasverteilnetze rechtlich privilegiert und ins „überragende öffentliche Interesse“ gerückt werden. Der Markthochlauf braucht zudem Offenheit bei den Herstellungsverfahren: Mit welchem Verfahren Wasserstoff produziert wird, muss unerheblich sein. Deswegen sollte ein möglichst breites Spektrum zugelassen werden und sich der Anwendungsbereich nicht nur auf Elektrolyseure beschränken.
Bei Nutzungskonkurrenzen ist die öffentliche Wasserversorgung wichtiger
Allerdings sollte bei der Vorhabengenehmigung kein Vorrang gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung geschaffen werden. „Die öffentliche Wasserversorgung dient allen. Um die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft und damit auch der Wasserstoffproduktion mit der Ressource Wasser langfristig sichern zu können, brauchen die kommunalen Wasserversorger Planungssicherheit: Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass im Gesetzestext deutlich wird, dass der geplante Vorrang der Wasserstoffprojekte bei der Ressourcennutzung nicht auch gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung gilt“, so Liebing. „Gerade wegen des Klimawandels und seiner Folgen, deren Druck auf die Wasserressourcen und damit zunehmenden Nutzungskonkurrenzen, ist die Sicherstellung der Wasserversorgung von zentraler Bedeutung für kommunale Unternehmen. Gleichzeitig sollten die vorgeschlagenen Beschleunigungsregeln durch Fristverkürzungen und eine Digitalisierung der Prozesse generell auf Genehmigungsverfahren der Wasserwirtschaft ausgedehnt werden.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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