Erste Lesung im Bundestag zur Novelle der Preisbremsengesetze: VKU schlägt pauschale Einmalzahlung für Bezieher von Heizstrom vor 25.05.23

Berlin, 25.05.2023. Heute Abend will der Bundestag in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Preisbremsengesetze beraten. Mit der Anpassungsnovelle sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsengesetz (StromPBG) klargestellt, Regelungslücken geschlossen und ein effektiver Vollzug der Energiepreisbremsen gewährleistet werden.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Der Gesetzentwurf enthält Licht und Schatten: Pragmatischen Lösungen für von der Pandemie oder der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen stehen neue unvertretbar aufwändige Korrekturverfahren beim Heizstrom gegenüber.

Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führen nach diesem Gesetzentwurf dazu, dass die Entlastung für Millionen von Kunden nachträglich von den Energieversorgern neu berechnet werden muss. Das führt zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht. Deshalb appelliere ich an den Deutschen Bundestag, von dieser Änderung der Preisbremsengesetze abzusehen und einfachere Lösungen zu beschließen. Eine sinnvolle Alternative wäre zum Beispiel eine unmittelbare staatliche pauschale Einmalzahlung für Bezieher von Heizstrom.

Wir begrüßen, dass zusätzliche Hilfen für Unternehmen, die wegen Flutkatastrophe oder Corona-Auswirkungen besonders betroffen sind, über die Prüfbehörde abgewickelt werden sollen und nicht über die Energieversorger. Das ist ein sinnvoller pragmatischer Weg.

Ein weiterer Kritikpunkt bleibt die geplante Erlösabschöpfung. In vielen Konstellationen besteht weiterhin das Risiko einer Überabschöpfung. Es ist der Energiewende nicht dienlich, wenn Versorgungsmodelle auf Basis erneuerbarer Energien infolge der Erlösabschöpfung unwirtschaftlich werden.“

Nach der Aussprache in der ersten Lesung steht die Überweisung des Entwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
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