Expertenanhörung: VKU zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 27.09.23

Berlin, 27.09.2023. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur umsetzen und einen zügigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes erreichen. In der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Klima und Energie war der Verband kommunaler Unternehmen eingeladen, Stellung zu nehmen. Der VKU-Geschäftsführer der Abteilung Recht, Finanzen und Steuern, Dr. Andreas Zuber, erläuterte dort als geladener Experte:

„Der Gesetzentwurf sieht vor, dass wesentliche Weichenstellungen für Investitionen, die Netzentgeltsystematik und Netzentgeltbefreiungen, in die Verantwortung der Bundesnetzagentur gelegt werden. Auch eine unabhängige Regulierungsbehörde darf nicht vollkommen der parlamentarischen Kontrolle entzogen sein. Deshalb müssen die Beratungsgremien der Bundesnetzagentur gestärkt werden und die gerichtliche Kontrolle über die Maßnahmen der Bundesnetzagentur verschärft werden.

Zusätzlich muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass der parlamentarische Einfluss auf die Regulierungsmethoden wieder vergrößert wird. So kann gewährleistet werden, dass das Parlament der Regulierungsbehörde politische Vorgaben zum Klimaschutz und zur Energiewende geben kann.

Zudem müssen die Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz auch die Anbindung von Gasverteilernetzen berücksichtigen. Notwendig sind eine Verpflichtung der Fernleitungsnetzbetreiber zur unverzüglichen Erstellung einer integrierten Wasserstoff- und Gasnetzentwicklungsplanung. Dabei muss die Netzentwicklungsplanung für Strom berücksichtigt und mindestens alles zwei Jahre aktualisiert werden.

Wir begrüßen die Regelung nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie von Wärmenetzen im überragenden öffentlichen Interesse steht. Dies entspricht einer Forderung des VKU. Die Regelung sollte aber aus systematischen Gründen nicht in das EnWG, sondern wortgleich in das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze aufgenommen werden.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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