Zukunft der Gasnetze
VKU legt Stellungnahme zu KANU 2.0 vor

Die Gasnetze sollen im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2045 entweder für die Nutzung von Wasserstoff (teilweise) umgewidmet oder stillgelegt und sogar zurückgebaut werden. Der angestrebte beschleunigte Ausstieg aus der Nutzung von Erdgas erfordert ein Umdenken in Bezug auf die dafür vorgehaltene Infrastruktur. Den regulatorischen Rahmen dafür hat die Bundesnetzagentur unter anderem mit dem Festlegungsentwurf KANU 2.0 auf den Weg gebracht, zu der der VKU heute seine Stellungnahme vorgelegt hat.

07.08.24

Berlin. Die Frage nach der Zukunft der mehr als 500.000 Kilometer langen Gasnetzinfrastruktur ist für Kommunen und Stadtwerke von großer Bedeutung. Warum? Die Gasnetze sollen im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2045 entweder für die Nutzung von Wasserstoff (teilweise) umgewidmet oder stillgelegt und sogar zurückgebaut werden. Der angestrebte beschleunigte Ausstieg aus der Nutzung von Erdgas erfordert ein Umdenken in Bezug auf die dafür vorgehaltene Infrastruktur. Den regulatorischen Rahmen dafür hat die Bundesnetzagentur unter anderem mit dem Festlegungsentwurf KANU 2.0 auf den Weg gebracht, zu der der Verband kommunaler Unternehmen heute seine Stellungnahme vorgelegt hat.

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer: „Wir begrüßen den Festlegungsentwurf. Er bietet Netzbetreibern mit Blick auf die angestrebte Gasnetztransformation die notwendige Flexibilität bei Abschreibungen hinsichtlich Startzeitpunkt, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode. Die Gasnetzbetreiber können ihre Kosten so zeitlich auf die nächsten Jahre verteilen, um die Netze innerhalb ihrer jeweils geplanten Nutzungsdauer auch abschreiben zu können. Die weiterhin notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze lassen sich so perspektivisch amortisieren.“

Liebing weiter: „Es ist allerdings ein komplexes Regelungswerk, das noch einige Klarstellungen erfordert. Kritisch ist, dass die Festlegung nur bis 2027 befristet ist. Die BNetzA sollte daher in der Festlegung am besten direkt klarstellen, dass KANU 2.0 in den Nachfolgeregelungen ab 2028 fortgeführt wird.“

Auch Stilllegung kostet: VKU fordert Diskussion über Kompensationskonto

Liebing: „Da verkürzte Abschreibungszeiträume und etwaige Stilllegungen aber zu steigenden Gasnetzkosten und damit höheren Gaspreisen führen können, müssen wir schon jetzt darüber sprechen, ob wir als Absicherung ein staatliches Kompensationskonto brauchen. Der Staat finanziert aus Steuermitteln den Hochlauf der neuen Welt, aber die Stilllegung der alten Welt kostet auch etwas. Der Staat könnte den Netzbetreibern einen Teil der Kosten, die Stilllegungen und verkürzte Abschreibungszeiträume verursachen und über die Netzentgelte auf die Kunden umgelegt werden müssten, via Kompensationskonto ausgleichen. Gaskundinnen und Gaskunden würden damit entlastet. Im Ergebnis geht es darum, unverträgliche Kostensteigerungen für die Kunden zu vermeiden.“

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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