Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien gemeinsam und mit Weitsicht umsetzen

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Sie wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können.

10.12.24

Berlin/Essen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Sie wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien. Allerdings fehlen noch weitere Schritte zur Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft wie die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Damit die Getrenntsammlung von kommunalen und gemeinnützigen Trägern in der derzeit schwierigen Marktlage erfolgreich realisiert werden kann, ist es besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten. Aus diesem Grund sollten stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Kommunen und Abfallwirtschaftsbetriebe sollten diese Qualitätsanforderungen in ihrer Abfallberatung und -satzung berücksichtigen, um Unsicherheiten bei der Abgabe von Alttextilien auszuräumen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ändert sich durch die Getrenntsammlung also zunächst nichts.

In Deutschland werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe vor allem über Depotcontainer auf den Straßen erfasst. Dieses System ist schon lange etabliert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert. So erreicht Deutschland bereits heute eine Erfassungsquote von ca. 64 Prozent. Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht.

Bestehende Recyclingkapazitäten ausgelastet – neue Verfahren stehen noch am Anfang

Mit Blick auf die EU-weite Einführung der getrennten Alttextilsammlung im kommenden Jahr werden die Mengen von minderer Qualität EU-weit stark ansteigen, die einer Verwertung zugeführt werden müssen. Allerdings sind die bestehenden Recyclingkapazitäten längst ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen ist gesättigt. Zudem sind neue Geschäftsmodelle im Textilrecycling, die z.B. ein Faser-zu-Faser-Recycling umsetzen, noch nicht im industriellen Maßstab etabliert und leiden unter einer geringen Nachfrage nach recycelten Fasern. Perspektivisch müssen geeignete Recyclingverfahren entwickelt und ausreichend Kapazitäten aufgebaut werden. Bis es aber so weit ist – mit Sicherheit nicht vor 2027/2028 – , ist es besonders wichtig, die Sammlung nicht mit verschmutzten oder zerschlissenen Textilien zu belasten, die zu hohen Kosten für die kommunalen und gemeinnützigen Sammlungen führen.

Herstellerverantwortung muss dringend umgesetzt werden

Die EU-Kommission hat die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft erkannt. So umfasst die Textilstrategie der Kommission mehr als 28 Maßnahmen und Initiativen. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung soll den Ausbau der getrennten Erfassung von Textilabfällen sowie eine hochwertige Sortierung und Verwertung unterstützen. FairWertung und VKU fordern in diesem Zusammenhang insbesondere die unbürokratische Übernahme der Sammelkosten durch die Hersteller, da die Erlöse diese Kosten nicht mehr decken. Die Umsetzung der Herstellerfinanzierung wird aber aller Voraussicht nach nicht vor 2027 erfolgen. 

Getrenntsammlungspflicht mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umsetzen

Die ab 2025 geltende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien sollte daher von allen Beteiligten mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umgesetzt werden, um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden. Konkret bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Kommunen und Abfallwirtschaftsbetriebe sollten diese Qualitätsanforderungen in ihrer Abfallberatung und -satzung berücksichtigen. FairWertung stellt gern eine „Kommunikationsfibel“ für die kommunale Abfallberatung zur Verfügung. 
Dies gilt jedenfalls so lange, bis die Herstellerverantwortung umgesetzt sowie Recyclinglösungen entwickelt und etabliert sind. In diesem Zusammenhang bitten wir auch die Inhaber von Stellflächen für Alttextilcontainer, bei der Verhandlung der Nutzungskonditionen mit kommunalen und gemeinnützigen Trägern der schwierigen Marktlage Rechnung zu tragen


Ansprechpartner:

Geschäftsführung: Thomas Ahlmann
Dachverband FairWertung e.V.
Telefon: +49 201 621067
Mobil: +160 1607924
ahlmann(at)fairwertung(dot)de

VKU-Leiterin Public Affairs/ Pressesprecherin: Anna Theresa Kammer

Telefon: +49 30 58580-225

Mobil: +49 170 8580-225

kammer(at)vku(dot)de

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