Der Bundesrat hat heute der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz) der Bundesregierung zugestimmt. In dem Gesetz werden unter anderem die Regelungen zur (Glasfaser-)Mitverlegung novelliert. Für die Verbände BREKO, BUGLAS und VKU steht fest: Mit der Gesetzesänderung gelingt es nicht, das aktuell mögliche „Trittbrettfahren“ beim Glasfaserausbau zu stoppen.
Auch das Ländergremium sieht trotz seiner Zustimmung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung ein hohes Risiko, dass weiterhin Rechtsunsicherheit bleibt und Investitionen in Glasfaserinfrastruktur erschwert werden. Deshalb hat der Bundesrat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, zügig klarzustellen, dass eine Beteiligung der öffentlichen Hand an einem Unternehmen, das Bauarbeiten beauftragt oder selbst baut, allein nicht ausreicht, um einen Mitverlegungsanspruch zu begründen.
BREKO, BUGLAS und VKU unterstützen die Sichtweise des Bundesrates. Denn nur so würden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleichgestellt. Die anstehende „große“ TKG-Novelle ist die Chance, um das „Trittbrettfahren“ beim Glasfaserausbau zu stoppen. Die Bundesregierung will im Herbst einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen.
Aus Sicht der drei Verbände sollte die „große“ TKG-Novelle auch eine klare Unzumutbarkeitsregel enthalten, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift. Das heißt: Wird in einem Gebiet erstmals Glasfaser verlegt, stoppt eine Unzumutbarkeitsregel Trittbrettfahrer. Dritte dürfen in diesen Gebieten das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln nicht überbauen, bekommen jedoch Zugang zum Glasfasernetz zu fairen Konditionen. Ein solcher diskriminierungsfreier und offener Netzzugang verhindert den weder betriebs- noch volkswirtschaftlich sinnvollen Doppelausbau und setzt Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen sind.
Hintergrund: Das Problem des Überbaus in der Praxis
Sobald ein kommunales Unternehmen einen Graben für den Glasfaserausbau ausgehoben hat, verlegen Wettbewerber ihr Kabel vielfach einfach mit – und dies sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt. Das ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil: Zum einen umgehen Wettbewerber die Kosten für den Tiefbau. Es kommt zu einem volkswirtschaftlich unsinnigen Über- und Doppelausbau von Leitungen. Zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet. Schlimmstenfalls müssen sie den Glasfaserausbau einstellen. Die Folge ist Investitionszurückhaltung.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.