EDL-G: Gesetzesänderung ist nur die halbe Miete
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ beschlossen. Das Gesetz enthält verschiedene energiewirtschaftliche Regelungen. Dazu gehören unter anderem:
1) Beihilferechtliche Genehmigungsvorbehalte in KWKG und EEG
Das Gesetz sieht eine Streichung der bisher in EEG und KWKG enthaltenen beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalte vor. Das betrifft konkret die Änderung der Förderung von KWK-Bestandsanlagen, die Verlängerung des KWKG bis 2025, die Innovationsausschreibungen sowie die Netz- und Kapazitätsreserve. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum EEG 2012. Der Gesetzgeber vertritt mit der Streichung des Vorbehalts die Auffassung, dass die genannten Regelungen ebenfalls keine Beihilfen darstellen.
Der VKU begrüßt diese Gesetzesänderung: „Das schafft sowohl für die Betreiber von Bestandsanlagen als auch für neue KWK-Projekte mehr Sicherheit. Allerdings ist die Gesetzesänderung nur die halbe Miete. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich mit der EU-Kommission Gespräche führen, um unterschiedliche Rechtsauffassungen in Einklang miteinander zu bringen. Nur wenn ein langwieriger Rechtsstreit vor dem EuGH vermieden wird, erhält die Branche die notwendige Investitionssicherheit für neue KWK-Anlagen“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.
2) Weiterentwicklungen der Regelungen zu Energieaudits
Das Gesetz enthält verschiedene Regelungen zur Weiterentwicklung von Energieaudits. Ein Großteil der Unternehmen muss Energieaudits zur Bestimmung ihres Energieverbrauchs sowie zur Ableitung von Effizienzmaßnahmen durchführen. Viele Stadtwerke bieten den Unternehmen die Durchführung der Energieaudits als Dienstleistung an.
„Die Gesetzesänderung sorgt für mehr Klarheit und Vereinfachung bei den Energieaudits. Das ist eine Grundvorrausetzung, um zügig Verbesserungsmaßnahmen in den Unternehmen identifizieren zu können. Gut ist auch: Der Qualität der Audits wird nun eine höhere Bedeutung zugemessen. Die Stadtwerke bieten ihren Kunden seit vielen Jahren qualitativ hochwertige Beratungsleistungen an. Sie sind und bleiben damit ein vertrauter und verlässlicher Partner für die Unternehmen vor Ort. Sie sorgen so für die Hebung von Effizienzpotenzialen “, so Katherina Reiche. Dass Nicht-KMU, die einen jährlichen Energieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger haben, künftig von der Pflicht zu Energieaudits befreit sind, hält der VKU aus Kosten-Nutzen-Erwägungen für sinnvoll.
3) Rücknahme der PtX-Regelung aus dem Nabeg 2.0
Im Rahmen der EDLG-Novellierung wird ebenfalls die im Rahmen der Gesetzgebung zum Nabeg 2.0 erfolgte Änderung des in § 118 Abs. 6 EnWG zurückgenommen. Diese hätte dafür gesorgt, dass Power-to-X-Anlagen mit Netzentgelten belastet worden wären.
„Diese Änderung war folgerichtet. Sektorenkopplung ist dringend notwendig für die Flexibilisierung des Energieversorgungssystems und die Integration der erneuerbaren Energien. Der Vorgang zeigt allerdings: Unsere Regelungen zu den Entgelten, Umlagen und Steuern im Energiebereich sind zu kompliziert. Fehlsteuerungen durch immer kleinteiligere Regelungen sind vorprogrammiert. Politik sollte dies zum Anlass nehmen, eine Reform der Umlage- und Netzentgeltsystematik in Angriff zu nehmen. Der VKU hat hierzu einen umfassenden Vorschlag vorgelegt“, betont Katherina Reiche.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.