Neue Regeln für das Stromnetz:
VKU begrüßt Erhalt der kalkulatorischen Gewerbesteuer

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet an einem neuen Regulierungsrahmen für das Stromnetz.

17.01.25

Berlin.  Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet an einem neuen Regulierungsrahmen für das Stromnetz. Ziel ist, die Effizienz und Sicherheit der Netze zu verbessern und die Energiewende zu unterstützen. Konkret sollen mit den Regelungen die Kosten für die Netzbetreiber möglichst effizient reguliert und Investitionen in die Energiewende gefördert werden. Dazu hat die BNetzA vier Dokumente veröffentlicht, die unter anderem neue Regeln für die Kapitalverzinsung und den Effizienzvergleich enthalten.

Anlässlich der Veröffentlichung der Papiere, sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Vereinfachung des Regulierungssystems ist ein hehres Ziel und sicherlich keine einfache Aufgabe. Umso mehr begrüßen wir, dass die Bundesnetzagentur in den Papieren viele unserer Empfehlungen aufgegriffen hat. Das Ergebnis zeugt von einem respektvollen Umgang und fruchtbarer Zusammenarbeit.

Die ursprünglich geplante Abschaffung der kalkulatorischen Gewerbesteuer ist vom Tisch. Das ist gut und ein großer Erfolg für unsere Unternehmen. Hier standen Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis.

Kritisch sehen wir, dass die BNetzA bei ihrer Position bleibt, dass zumindest ab der sechsten Regulierungsperioden deren Dauer von fünf auf drei Jahre verkürzt werden soll, um schneller auf Veränderungen reagieren zu können. Das ist ein Wermutstropfen und trägt nicht zur Planungssicherheit bei. Eine Folge dieser Verkürzung muss sein, dass der Regulierungsrahmen deutlich vereinfacht wird. Diese Meinung teilt mit uns die Bundesnetzagentur.

Bis Ende 2025 sollen alle neuen Regelungen beschlossen sein. Wir setzen uns weiter für neue Anreize und Vereinfachungen ein, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.“

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Anpassung der Regulierung in Folge des EuGH-Urteils – NEST:
Neugestaltung des Regulierungsrahmens durch die BNetzA: VKU

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.580 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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