Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie
Längst überfälliger Paradigmenwechsel wird Wirklichkeit 30.01.24

Berlin, 30.01.2024. VKU-Vizepräsident Karsten Specht zu den gestrigen Trilog-Verhandlungen:

„Mit der Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie wird ein längst überfälliger Paradigmenwechsel Wirklichkeit: Künftig müssen sich Kosmetik- und Pharmaindustrie, deren Produkte Gewässer belasten, an den dadurch verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen. Abwasserentsorger und Bürger zahlen nicht mehr allein dafür, Gewässerbelastungen zu vermindern. Dafür sorgt die EU mit der Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, durch die auch die Umsetzung neuer Vorgaben und Anforderungen an Kläranlagen finanziert werden soll. Richtig umgesetzt wird diese Herstellerverantwortung den Geldbeutel der Abwasserkundinnen und -kunden entlasten und dafür sorgen, dass Hersteller vermehrt auf Produkte setzen, die weniger gewässerbelastend sind.

Zwar bleibt die Trilog-Verständigung zur Finanzierung hinter unseren Erwartungen zurück – wir hätten uns einen 100-Prozent-Ansatz gewünscht und keine 80/20-Regelung, bei der die Länder 20 Prozent der Kosten selbst tragen müssen –, aber dennoch ist das Erreichte ein Meilenstein.

Die Überarbeitung der Richtlinie ist aber auch für die kommunalen Abwasserentsorger selbst ambitioniert. Das Hausaufgabenheft wird voller. Beispielsweise bedeutet der geforderte Ausbau der Kläranlagen mehr Technik und dadurch einen höheren Energieeinsatz. Den, so sagt die Richtlinie, muss die Abwasserwirtschaft selbst erneuerbar erzeugen oder von Dritten erwerben. Weil es bei vielen Betrieben aufgrund der begrenzten Flächen und Anlagentechnik schlichtweg nicht möglich ist, auf - und wie es ursprünglich angedacht war - 100 Prozent eigene Energieerzeugung zu setzen, ist die nun vorliegende Entscheidung praktikabler. Betriebe können ihre Energieneutralität auch durch einen bis zu 35-prozentigen Zukauf aus nichtfossilen Quellen erreichen.“

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Nächste Schritte: Der Einigungstext selbst muss noch konsolidiert werden, was einige Tage in Anspruch nehmen kann. Nach Konsolidierung des Textes (voraussichtlich Mitte Februar 2024), steht dann die offizielle Annahme der politischen Einigung durch Rat und Parlament an. Mit der Verabschiedung der neuen Richtlinie ist aufgrund der Europawahl nach derzeitigem Stand bis Ende April 2024 zu rechnen.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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