Berlin, 06.04.2023. Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt viele der vorgeschlagenen Änderungen: „Die Formulierungshilfe enthält viele sinnvolle, praxisnahe Anpassungen und zeigt, dass die Bundesregierung Rückmeldungen aus der Branche ernst genommen hat.“
Der VKU bewertet positiv, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) künftig Regeln zur Anerkennung von Kosten der Anschlussnetzbetreiber aus dem Messstellenbetrieb festlegen können soll. Vorgesehen ist, dass diese Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbar eingestuft werden können. Das heißt, dass sie frühzeitig refinanziert werden könnten. „Ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal an die Branche“, so Ingbert Liebing. Damit müssten Messstellenbetreiber den geplanten Rollout in den ersten Jahren nicht auf eigene Kosten vorfinanzieren. Noch besser wäre allerding eine verbindliche Regelung, um den Netzbetreibern mehr Planungssicherheit zu geben, so Liebing.
Der VKU begrüßt außerdem nun geplante Regelungen, um das virtuelle Stromzählermodell gesetzlich zu verankern. Dadurch könnten physisch verbaute Summenzähler ersetzt werden. „Das kann Investitionskosten senken und damit Mieterstromprojekte sowie den Ausbau von PV-Anlagen fördern“, so Liebing.
Weiterhin sollen die sogenannten Auffangmessstellenbetreiber zukünftig in einem dreistufigen Verfahren bestimmt werden. Diese sollen den Messstellenbetrieb übernehmen, wenn ein grundzuständiger Messstellenbetreiber seine Aufgaben nicht mehr angemessen erfüllen kann. Im Vorschlag des Kabinetts soll vor allem der regionale Bezug gestärkt werden, indem die Übertragung auf der ersten Stufe zunächst auf Landesebene geschehen soll. Ingbert Liebing schätzt dies positiv ein: „Eine sinnvolle Anpassung, um einer möglichen Monopolbildung vorzubeugen.“
Auch in weiteren Aspekten kommen die Änderungsanträge der Fraktionen den Verbesserungsvorschlägen der Branche entgegen: So soll die Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen auf Antrag von Kundinnen und Kunden erst ab 2025 greifen. „Das entlastet die Messstellenbetreiber gerade in der Hochlaufphase des Rollouts enorm, da sie sich erst einmal auf den Pflichtrollout fokussieren können“, so Liebing.
Darüber hinaus soll die Ausstattungsverpflichtung bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 100.000 Kilowattstunden oder Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt nun drei Jahre später als ursprünglich vorgesehen, nämlich erst ab 2028, gelten. Die entsprechende Technik sei heute noch gar nicht am Markt verfügbar, eine Aufschiebung ergebe laut Liebing deshalb viel Sinn.
Nach Einschätzung des VKU handelt es sich insgesamt um sinnvolle, praxisorientierte Anpassungen am Gesetzesentwurf. Bis die Kostenanerkennung endgültig geklärt und die Preisobergrenzen erneut evaluiert wurden, bleiben für Messstellenbetreiber jedoch weiterhin Unsicherheiten bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Rollouts bestehen. Diese müssen nach Meinung des VKU zügig geklärt werden, um den vorgesehenen Rolloutfahrplan einhalten zu können.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
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