Berlin, 30.09.2022. In dieser Woche hat der Bundestag neue, wichtige gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Energiesicherheit beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt vor allem die Verbesserungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erleichterungen für die befristete Marktrückkehr von Steinkohlekraftwerken.
So zielt ein großer Teil der dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) vom 30.09.2022 darauf ab, die Stromausbeute aus Biogas sowie Wind- und Solarenergie kurzfristig zu erhöhen. Der VKU begrüßt dies als wichtigen Baustein zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.
Besonders positiv ist, dass die Abgeordneten im Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses noch einige Anpassungen am Entwurf vorgenommen haben, für die der VKU und andere Verbände sich in einer Sachverständigenanhörung am 23.09.2022 eingesetzt haben.
Die Verbändekritik aufgreifend hat der Gesetzgeber die für Januar 2023 geplante Krisensonderausschreibung für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen fallengelassen. Mehrere Verbände, darunter der VKU, hatten die darin vorgesehene unrealistisch kurze Realisierungsfrist kritisiert. Stattdessen hat der Bundestag nun für die regulären Ausschreibungstermine im Jahr 2023 die maximale Gebotsgrenze von 20 Megawatt (MW) auf 100 MW angehoben. Darüber hinaus wurden Vereinfachungen für das Repowering von Solaranlagen beschlossen. Beides hatte auch der VKU vorgeschlagen.
Positiv ist auch, dass der Bundestag bei dieser Gelegenheit die durch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz vom Juli 2022 geschaffene Kohlebevorratungspflicht bei dieser Gelegenheit auf Anlagen in der Netzreserve beschränkt hat. Damit wird die Marktrückkehrmöglichkeit von Steinkohlekraftwerken, die ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor ist, spürbar erleichtert.
Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung zeitgleich auf dem Verordnungswege etliche weitere Maßnahmen zur Absicherung der Versorgungssicherheit im Stromsystem erlassen hat. Positiv ist insbesondere die Änderung der Stromangebotsausweitungsverordnung (StaaÄV). Damit wird der Zeitraum für die befristete Marktrückkehr von Steinkohlekraftwerken aus der Netzreserve fast um ein Jahr verlängert, nämlich bis 31.03.2024. Die Kraftwerke können dadurch langfristiger planen.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.