Berlin, 14.06.2022. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments haben heute über einen Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt, Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich zu definieren. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die beiden Energiequellen in die sogenannte Taxonomie aufzunehmen - eine Art Label für Investitionen in klimafreundliche Technologie. Da die Mehrheit für einen Entschließungsantrag zur Ablehnung des Kommissionsvorschlags abgestimmt hat, wird das Plenum des EU-Parlaments in der ersten Juliwoche über die Ablehnung des Kommissionsvorschlags entscheiden. Stimmt eine Mehrheit des Plenums für die Ablehnung, wäre der Kommissionsvorschlag gescheitert und die beiden Energiequellen würden nicht in die Taxonomie aufgenommen.
Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Das Ergebnis der heutigen Abstimmung zeigt auf, dass sowohl die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien als auch die Bedeutung von Erdgas als Brücke hin zur Erreichung der Klimaziele missverstanden werden. Sollte sich diese Linie durchsetzen, schwächt das den Ausbau der erneuerbaren Energien und gefährdet die Klimaziele.
Denn vor dem aktuellen geopolitischen Hintergrund ist es wichtiger denn je, unser Energiesystem durch erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff unabhängiger von fossilen Importen zu machen. Weil klimaneutrale Alternativen derzeit fehlen, ist es notwendig, neue erdgasbetriebene, aber so schnell wie möglich auf Wasserstoff umrüstbare Kraftwerke zu bauen. Sie sind das einzige Vehikel, das Versorgungssicherheit und den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien verbindet, indem sie das wind- und sonnenabhängige Angebot der Erneuerbaren ausgleichen.
Die vorgeschlagenen Nachhaltigkeitskriterien sind aus kommunalwirtschaftlicher Sicht sehr restriktiv. Insbesondere die Emissionsgrenzwerte sowie die Kapazitätsgrenzen für neue Kraftwerke sind keineswegs ein Freifahrtschein für Erdgas. Dennoch ist der ergänzende delegierte Rechtsakt unverzichtbar für die schnelle und erfolgreiche Reduzierung von CO2-Emissionen.
Eine Ablehnung des delegierten Rechtsakts durch das Europäische Parlament bei der Abstimmung im Juli wäre ein sehr problematisches Signal für die Energie- und für die Finanzwirtschaft. Sollte es im Plenum zu einer Ablehnung des delegieren Rechtsakts kommen, muss die Bundesregierung auf nationaler Ebene handeln und mit einer bedarfsgerechten Förderung und einem geeigneten Marktdesign sehr zügig für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen. Ohne diese Unterstützung wird ein wirtschaftlicher Betrieb neuer Kraftwerke und KWK-Anlagen nicht möglich sein. Dabei brauchen wir gerade diese Kraftwerke für Versorgungssicherheit und den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Andernfalls verlieren wir noch mehr der ohnehin knapp bemessenen Zeit, um die Klimaziele zu erreichen.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.