Berlin, 14.02.2023. Die EU-Kommission hat erstmals Kriterien für die Definition von grünem Wasserstoff per delegiertem Rechtsakt festgelegt. Damit verbessert sie die Rahmenbedingungen für Investitionen in Wasserstoff substanziell. Jedoch lässt sie relevante, lokale Wasserstoff-Potenziale aus Müllverbrennung und Abwasserentsorgung ungenutzt, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitgliedsunternehmen Wasserstoff erproben und nutzen. Dazu Ingbert Liebing, VKU-Chef:
„Es geht voran, wenn auch in kleinen Schritten: Die EU-Kommission verbessert die Rahmenbedingungen für Investitionen in Wasserstoff substanziell. Stadtwerke und kommunale Energieversorger bekämen mit diesem Rechtsakt endlich klare Kriterien für grünen Wasserstoff, mit denen sie ihre Planungen und Investitionen sowohl für den Aufbau eigener Erzeugungskapazitäten als auch für Anwendung von Wasserstoff vorantreiben könnten. Das verdanken wir nicht zuletzt dem beherzten Engagement des Europäischen Parlaments.
Leider ist die Kommission in anderen Punkten unnachgiebig. So bleibt Wasserstoff, der bei der Abwasserentsorgung oder bei der Verbrennung von nicht-recycelbarem Abfall in Müllheizkraftwerken gewonnen wird, außen vor. Diese klimaneutralen Energiequellen auf kommunaler Ebene nicht zu nutzen, ist ein Fehler. Denn wir brauchen jedes verfügbare Gigawatt an klimaneutralem Wasserstoff.
Richtig ist der Grundsatz der sogenannten Additionalität: Wasserstoff soll möglichst aus Ökostrom-Überschüssen erzeugt werden und damit aus zusätzlich erbauten Erneuerbaren-Anlagen stammen. Damit trägt die EU-Kommission dem insgesamt steigenden Strombedarf durch die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors Rechnung.
Bei diesem Grundsatz beweist die EU-Kommission das nötige Augenmaß für den Durchbruch von Wasserstoff in der Praxis. So schafft sie erstens Übergangsfristen für Elektrolyseure, die bereits stehen oder bis zum 1. Januar 2028 erbaut werden. Investitionen der Early-Movers werden so nicht nachträglich entwertet, die Erzeugungs-kapazitäten stehen weiter für die sichere Versorgung zur Verfügung.
Zweitens schafft sie die Möglichkeit, dass erneuerbaren Strom auch als Wasserstoff genutzt werden darf, wenn er ansonsten abgeregelt werden müsste und so nicht genutzt werden könnte. Das entlastet das Netz, reduziert den Redispatch-Bedarf und folgt dem vernünftigen Grundsatz: Gerade jetzt zählt jedes Gigawatt, das wir selbst erzeugen.“
Hintergrundinformationen zum weiteren Vorgehen:
Die delegierten Rechtsakte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die zwei Monate Zeit haben, um sie zu prüfen und die Vorschläge entweder anzunehmen oder abzulehnen. Auf Antrag kann der Prüfungszeitraum um zwei weitere Monate verlängert werden. Das Parlament und der Rat haben keine Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.