Gransee/Berlin, 06.03.2023. Bei einer Klausurtagung im brandenburgischen Gransee hat die Bundesregierung zahlreiche aktuelle Themen besprochen: Bei der Veranstaltung auf Schloss Meseberg standen unter anderem ein möglicher Zeitplan für die Energiewende, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und ein Verbrenner-Aus für Fahrzeuge auf dem Programm. Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse, sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
„Unser Ziel ist klar: Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Dazu brauchen wir mehr Tempo – beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, beim Netzausbau und beim Bau neuer Kraftwerke für gesicherte Leistung. Das setzt mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsverfahren voraus: Die Windräder und Solaranlagen, die wir heute und morgen brauchen, hätten gestern gebaut werden müssen.
Zudem brauchen wir mehr Tempo bei der Wärmewende. Hier gibt es die größten Potenziale, Emissionen zu reduzieren. Das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung muss schnellstens kommen, flankiert durch eine Harmonisierung mit dem Bau- und Fachordnungsrecht sowie bestehenden Förderprogrammen. Bei der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) dürfen klimaneutrale Gase und hybride Technologien in der dezentralen Wärmeversorgung nicht ausgeschlossen werden. Es kommt auf Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Regeln an. Es braucht Technologieoffenheit und für die Transformation der Gasnetze einen tragfähigen Regulierungsrahmen. Und ganz wichtig: GEG und Wärmeplanungsgesetz müssen Hand in Hand gehen. Dafür müssen wir beides gemeinsam diskutieren und entscheiden.
Es braucht auch Ehrlichkeit: Wir werden noch weit in die 2030er Jahre hinein auf Erdgas angewiesen sein, bevor wir es in der Zukunft durch CO2-freie Gase und durch Wasserstoff ersetzen können. Wir brauchen daher neue Gaskraftwerke, die H2-ready sind. 25 Gigawatt Leistung sollen bereits 2030 am Netz sein, sagt die Bundesregierung. Das ist mit Blick auf unsere Planungs- und Genehmigungsverfahren schon morgen. Deshalb muss Politik jetzt Anreize für Kraftwerksinvestitionen setzen und die Weichen für eine Modernisierung der Infrastruktur stellen. Denn die dringend benötigten Projekte brauchen Vorlauf-, beziehungsweise Anlaufzeit, weil sie gründlich geplant und mit spitzem Bleistift kalkulieren müssen.
Aktuell fehlen Leitungen: Für den Ausbau der erneuerbaren Energien (80 Prozent erneuerbare Stromversorgung bis 2030), für den Hochlauf der Elektro-Mobilität (15 Millionen Fahrzeuge bis 2030) und für Wärmepumpen (geplant 6 Millionen bis 2030). Das alles ist ohne einen umfassenden und vorausschauenden Ausbau der Stromnetzinfrastruktur nicht zu schaffen.
Der flächendeckende Rollout von Smart Metern kann den Netzbetreibern helfen, Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge oder PV-Anlagen besser zu steuern – also sektorenübergreifende Strategien für Klimaneutralität umzusetzen. Die Elektrifizierung des Verkehrssektors bleibt eine Herausforderung. Die Bundesnetzagentur muss für die überfällige Umsetzung des § 14a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen den notwendigen Rahmen schaffen, damit wir die Netzstabilität bei immer mehr Elektroautos und anderen neuen Anlagen sichern können.
Fazit: Die Stadtwerke benötigen Planungs- und Investitionssicherheit für die Infrastrukturvorhaben und Anlagenneubau. Daher brauchen wir eine Regulierung, die nach vorne schaut und verlässlich ist.“