VKU zum Bundestagsbeschluss zum Energiesicherungsgesetz 12.05.22

Berlin, 12.05.2022. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zum heutigen Bundestagsbeschluss zur Novellierung des Energiesicherungsgesetzes: 

„Die heute bekannt gewordene Sanktionierung der Gazprom Germania und ihrer Töchter durch Russland zeigt: Die Lage spitzt sich weiter zu. Es ist daher richtig, dass wir uns sehr rasch auf einen Lieferstopp bei russischem Gas so gut wie möglich vorbereiten. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes durch den Bundestag heute ist dafür ein wichtiger Schritt. Er trägt dazu bei, die Energieversorgung im Notfall abzusichern. Das gilt insbesondere auch für die künftige Möglichkeit einer Preisanpassung. Denn solange der Staat steigende Gaspreise nicht schon bei Import und Großhandel abfängt, ist zumindest deren Weitergabe nötig, um trotz hoher Wiederbeschaffungskosten die Handlungsfähigkeit der Energieversorger zu erhalten. Für die Fernwärmeerzeugung muss dies noch separat an anderer Stelle geregelt werden.

Klar ist aber auch: Diese Änderungen reichen immer noch nicht aus, um einen Lieferstopp und seine Folgen zu beherrschen. So müssen dringend die weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen steigender Preise bei den Endkunden, also bei Privathaushalten, Gewerbe und Industrieunternehmen durch zusätzliche Maßnahmen abgefedert werden.

Zugleich brauchen wir jetzt sehr schnell einen ergänzenden Schutzschild für die Energiewirtschaft. Denn zwischen Lieferstopp und Preisweitergabe entsteht eine zeitliche Lücke. Sie können die Energieversorger in Gänze nur überbrücken, wenn Sie dafür wie die Industrie bei Bedarf Liquiditätshilfen und Zuschüsse erhalten.

Außerdem hat der Gesetzgeber auf eine Preisweitergabe bei stromerzeugenden Gaskraftwerken verzichtet. Ohne rechtliche oder finanzielle Gegenmaßnahmen werden die betroffenen Unternehmen zwischen galoppierenden Gaspreisen und vertraglich fixierten Endkundenpreisen zerrieben. Das halten die betroffenen Stadtwerke nur kurze Zeit durch. Die Folge wären Insolvenzen und damit noch vor einer physischen Gasmangellage der Ausfall wichtiger Energieversorger. Das gilt es zu vermeiden.“

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.