Berlin, 11.12.2019: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die EU-Kommission weitere Maßnahmen ergreifen will, um die Gewässer in der EU zu schützen und ihren Zustand zu verbessern. Die Wasserrahmenrichtlinie muss hierfür über 2027 hinaus als Grundlage für die Gewässerbewirtschaftung weiterentwickelt werden.
Als Rahmeninstrument der Gewässerbewirtschaftung hat sich die Richtlinie bewährt: Der Zustand der Gewässer in der EU hat sich deutlich verbessert. Aber es bestehen weitere große Herausforderungen. Daher ist es aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft dringend erforderlich, die Umweltziele der Richtlinie beizubehalten. Ein Zurückfahren der Ziele muss verhindert werden.
Der Erfolg der Wasserrahmenrichtlinie und damit auch der Schutz der Trinkwasserressourcen hängt wesentlich davon ab, dass die EU-Wassergesetzgebung eng mit der Gesetzgebung anderer Bereiche wie Landwirtschaft, Industrie und Verkehr verzahnt wird. Die EU-Gesetzgebung insgesamt muss im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie stehen. Nur so kann der Eintrag von Schad- und Nährstoffen in Gewässer bereits frühzeitig vermieden oder reduziert werden. Der VKU begrüßt deshalb das Vorhaben der neuen EU-Kommission, die Landwirtschaft stärker anhand von Umwelt- und Klimaschutzzielen auszurichten. Dieses Vorhaben gilt es, konsequent umzusetzen: Die künftige gemeinsame EU-Agrarpolitik muss sich auch an der Verbesserung der Gewässerqualität orientieren und daran messen lassen.
Darüber hinaus sieht die Wasserrahmenrichtlinie vor, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands so auszuwählen sind, dass deren Kombination am kosteneffizientesten ist. Mit der häufig vorgeschlagenen Etablierung weiterer Reinigungsstufen in kommunalen Kläranlagen kann trotz erheblichen Energie- und Ressourceneinsatzes nur ein Teil der Spurenstoffe zurückgehalten werden. Deshalb braucht es ein breites Maßnahmenbündel, das den gesamten Lebenszyklus eines Stoffes ins Auge nimmt und seine Auswirkungen auf Gewässer bereits auf Ebene der Produzenten berücksichtigt. Es ist auch ökonomisch günstiger, Stoffe „an der Quelle“ zu vermeiden als sie im Wasserwerk oder in der Kläranlage zu entfernen. Für Umweltauswirkungen, die andere verursacht haben, aber der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft und damit auch den Verbrauchen zusätzliche Kosten bereiten, müssen eben diese Verursacher an den Kosten für die Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung angemessen beteiligt werden.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr mit der turnusgemäßen Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie inklusive ihrer Tochterrichtlinien, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen sowie der Hochwasserrichtlinie begonnen. Nahezu parallel dazu und eng damit verbunden wurde die Überprüfung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser gestartet. Diese Überprüfungen samt Kosten/Nutzen-Analyse sollen bewerten, inwieweit die Rechtsakte „fit“ für die Zukunft und mit Blick auf die gesetzten Ziele ökologisch und ökonomisch geeignet sind.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.