VKU zur Reform des europäischen Emissionshandels: Besser
Brüssel/Berlin. 19.12.2022. Nach langen Verhandlungen haben sich Parlament und Rat der EU am gestrigen Sonntag auf eine Reform des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) geeinigt. Künftig soll der Ausstoß von Kohlendioxid für Unternehmen und Verbraucher in der EU deutlich teurer werden. Die EU-Institutionen haben sich auf eine Ausweitung des ETS auf fast alle Sektoren, insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr, verständigt. Die Reform ist ein Kernstück des „Fit for 55“-Pakets, mit dem die europäischen Klimaziele umgesetzt werden sollen. Die politische Einigung muss noch formell von Ministerrat und Europäischem Parlament bestätigt werden.
19.12.22
Brüssel/Berlin. 19.12.2022. Nach langen Verhandlungen haben sich Parlament und Rat der EU am gestrigen Sonntag auf eine Reform des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) geeinigt. Künftig soll der Ausstoß von Kohlendioxid für Unternehmen und Verbraucher in der EU deutlich teurer werden. Die EU-Institutionen haben sich auf eine Ausweitung des ETS auf fast alle Sektoren, insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr, verständigt. Die Reform ist ein Kernstück des „Fit for 55“-Pakets, mit dem die europäischen Klimaziele umgesetzt werden sollen. Die politische Einigung muss noch formell von Ministerrat und Europäischem Parlament bestätigt werden.
Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
ETS II für Verkehr, Gebäude und Prozesswärme: „Der EU-Emissionshandel ist das wichtigste klimapolitische Instrument der EU, treffsicher und kosteneffizient. Deshalb ist es richtig, ihn ab 2027 schrittweise auf die beiden Sektoren mit dem größten verbliebenen Klimaschutzpotenzial, den Gebäude- und Verkehrssektor, auszuweiten.
Der VKU hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass in der Praxis ein Unterschied in der Bepreisung zwischen gewerblichen und privaten Akteuren im Gebäudesektor für Stadtwerke kaum umsetzbar ist: Viele Gebäude enthalten Gewerbeflächen und privaten Wohnraum. Wir begrüßen, dass die Einigung nun keine Trennung vorsieht und die Aufnahme von Gewerbeflächen und privater Wohnraum in den Emissionshandel zeitgleich erfolgt.
Im neuen ETS II hat das Parlament einen Marktmechanismus eingeführt, der dafür sorgen soll, dass die Preise nicht zu stark ansteigen und bei über 45 Euro pro Zertifikat bis 2030 abgefedert werden. Bei hohen Energiepreisen kann die Einführung des ETS II sogar ausgesetzt und um ein Jahr verschoben werden. So sollen die Energiekosten gedämpft werden. Aus VKU-Sicht schafft diese Deckelung eine Planungsunsicherheit: Notwenige Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien könnten dadurch verschoben werden.
Die Höhe des Preisdeckels im ETS II spiegelt auch nicht die Emissionsreduktionsziele in Deutschland wider. Der Preis für BEHG-Zertifikate wird bereits 2026 deutlich höher liegen. Als Folge müssen in Deutschland ab 2027 - wenn das europaweite ETS II das nationale BEHG ersetzt - zusätzliche Instrumente implementiert werden, damit die in Deutschland angestrebten Emissionsreduktionsziele erreicht werden könnten.
Thermische Abfallverwertung im ETS I: Der VKU begrüßt, dass dem Einbezug der thermischen Abfallverwertung in den ETS I eine verbindliche Folgenabschätzung vorausgeht. Hierzu hatten wir uns für die längere Frist eingesetzt und sehen es positiv, dass sich die EU-Institutionen auf die Folgenabschätzung für 2026 einigen konnten. Denn der VKU hat in den Verhandlungen immer wieder darauf hingewiesen, dass eine CO2-Bepreisung der energetischen Abfallverwertung keine Lenkungswirkung zur Abfallreduzierung erzielen kann. Besonders die thermische Verwertung von unvermeidbaren Abfällen, wie infektiösem Restmüll oder nicht recycelbaren Sortierresten, sollte als klimaschonende heimische Energiequelle für Strom, Fernwärme und Industrieprozessdampf genutzt werden.
Stattdessen müssen die viel klimaschädlicheren Methanemissionen aus Deponien bepreist oder die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen unterbunden werden. Die möglichen Folgen und der Einbezug der Deponien muss umfangreich in der Folgenabschätzung geprüft werden, damit nicht auf diese besonders klimaschädliche Alternative ausgewichen wird. Die Folgenabschätzung auf europäischer Ebene sollte auch Grundlage für nationale Entscheidungen sein, anstatt im kommenden Jahr mit einer isolierten deutschen CO2-Bepreisung für die thermische Abfallverwertung Sonderwege in Europa zu gehen.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.