Berlin, den 3.3.2023. Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verabschiedet. Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, begrüßt das Einwegkunststofffonds-Gesetz:
„Es ist höchste Zeit, dass die hohen kommunalen Reinigungskosten, die durch Einwegkunststoffprodukte verursacht werden, nicht länger auf die Allgemeinheit der Steuer- und Gebührenzahler abgewälzt, sondern den Herstellern auferlegt werden. Diese haben es nun in der Hand, verstärkt auf Mehrwegsysteme zurückzugreifen und umweltfreundlichere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Besonders zu begrüßen sind auch die Änderungen und Präzisierungen, die die Regierungsfraktionen noch am Gesetzestext vorgenommen haben. So soll bei der Kostenermittlung nicht nur das Gewicht, sondern auch Volumen und Stückzahl der Einwegkunststoffprodukte herangezogen werden. Dies allein entspricht auch einer wirklichkeitsgerechten Abbildung der kommunalen Entsorgungs- und Reinigungskosten, da der Aufwand z. B. beim Auflesen von Zigarettenkippen kaum vom Gewicht, sondern vielmehr von der Menge der Kippen abhängig ist. Darauf hat der VKU in seinen Stellungnahmen und in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzesentwurf im Februar dieses Jahres eindringlich verwiesen.“
VKU begrüßt Aufnahme von Feuerwerkskörpern in Kostentragungspflicht und Verschärfung der Evaluierungsklausel
Hasenkamp betont: „Auch die mittelfristige Aufnahme von Feuerwerkskörpern in die Kostentragungspflicht finden wir sinnvoll, da das Aufräumen nach Silvester erhebliche Reinigungskapazitäten bei den Kommunen bindet.
Schließlich freuen wir uns sehr über die Verschärfung der sogenannten Evaluierungsklausel. Danach ist relativ zeitnah zu überprüfen, ob der Fonds nicht auf weitere Einwegprodukte aus anderen Materialien ausgeweitet werden sollte. Damit greift der Gesetzgeber eine weitere Forderung des VKU auf, nämlich die perspektivische Erweiterung des Einwegkunststofffonds zu einem Anti-Littering-Fonds. Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für saubere Städte, Landschaften und Gewässer erreicht und wir werden uns nun intensiv auf die Umsetzung vorbereiten!“
Hintergrund
Die Verschmutzung der Umwelt mit Einwegartikeln ist enorm. So zahlen die Städte und Gemeinden in Deutschland jährlich Hunderte Millionen Euro, um Parks und Straßen von Zigarettenkippen, To-Go-Bechern und anderen Einwegplastik-Produkten zu reinigen und öffentliche Abfallbehälter zu leeren, um die Abfälle zu entsorgen.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) schafft nun endlich die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, um eine Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erheben und die Mittel an die Kommunen auszuzahlen. Auf diesem Wege müssen sich künftig die Hersteller an den kommunalen Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten für solche Kunststoffprodukte beteiligen, die häufig „gelittert“, also achtlos und (regelmäßig) illegal weggeworfen werden.
Das Gesetz wird nun stufenweise in Kraft treten. Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen.