VKU zum Gesetzentwurf
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz im Bundestag: VKU zum Gesetzentwurf 28.06.24

Berlin, 28. Juni 2024. Der Bundestag hat heute in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes beraten. Das Gesetz soll den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten regeln. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Wasserstoff ist eine elementare Säule der Energiewende - auch und gerade für Gewerbe- und Industriebetriebe vor Ort. Deshalb kommt es für den Wasserstoffhochlauf nicht nur auf die Fernleitungsnetze, sondern auch auf die nachgeordneten Gasverteilnetze an. Auch sie müssen rechtlich privilegiert und ins „überragende öffentliche Interesse“ gerückt werden, um notwendige Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.

Während des Markthochlauf benötigen wir bei der Wasserstoffproduktion flexible Verfahren. Die rechtliche Fokussierung auf Elektrolyse reicht nicht aus. Mit welchem Verfahren Wasserstoff produziert wird, muss während des Markthochlaufs unerheblich sein.

Es ist richtig, dass öffentliche Wasserversorgung bei der Ressourcennutzung Vorrang hat. Leider wird dieser Vorrang im Gesetzestext eingeschränkt: Der Vorrang gelte nur, wenn die Wasserversorgung nicht „erheblich“ beeinflusst werde. Diese schwammige Formulierung öffnet eine Hintertür für künftige Beschränkungen der öffentlichen Wasserversorgung.

Bei Wasserstoffprojekten muss der örtliche Wasserversorger einbezogen werden. Energiewende und Klimaschutz gelingen nur miteinander, nicht gegeneinander. Die Wasserversorgung muss Vorrang haben. Deshalb muss die Einschränkung aufgehoben und dafür in Paragraph 4, Absatz 2 das Wort „erheblich“ gestrichen werden. 

Der Klimawandel zwingt uns, Wasserressourcen noch stärker zu schützen und eine mögliche Nutzungskonkurrenz genau abzuwägen. Energie- und Wasserversorger brauchen Planungssicherheit, damit wir die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft und damit auch der Wasserstoffproduktion mit der Ressource Wasser langfristig sichern können.“   

Weitere Informationen:

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Gesetzentwurf der Bundesregierung

VKU-Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

VKU-Seite zum Thema Wasserstoff

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: www.vku.de