Wasserstoffnetzgebiete:
VKU gegen Genehmigungspflicht durch Bundesbehörde bei kommunalen Planungen
Im Zusammenhang mit der BNetzA-Festlegung zu Wasserstoff-Fahrplänen („FAUNA“) kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die engen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die die Regulierungsbehörde nun umsetzt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
18.12.24
Im Zusammenhang mit der BNetzA-Festlegung zu Wasserstoff-Fahrplänen („FAUNA“) kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die engen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die die Regulierungsbehörde nun umsetzt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
Berlin. Im Zusammenhang mit der BNetzA-Festlegung zu Wasserstoff-Fahrplänen („FAUNA“) kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die engen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die die Regulierungsbehörde nun umsetzt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Wasserstoff ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Mit der heutigen Festlegung der Bundesnetzagentur zu Wasserstoff-Fahrplänen („FAUNA“) kommt ein weiterer Baustein hinzu. Allerdings wird der Einsatz des Energieträgers bei der Wärmewende durch die Vorgaben des § 71k Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Rechtsgrundlage für FAUNA unnötig erschwert, wenn nicht sogar ausgeschlossen.
Gasnetzbetreiber müssen für den Übergang von Gas auf Wasserstoff einen verbindlichen Fahrplan inklusive Wirtschaftlichkeitsnachweis für die 30er Jahre erbringen, was heute niemand verbindlich leisten kann. So wird Technologieoffenheit bewusst konterkariert.
Dass das GEG für kommunale Planungen derart detaillierte Vorgaben macht, ist ungewöhnlich und der einzige Fall, in dem kommunale Planungen durch eine Bundesbehörde genehmigt werden müssen. Das ist Ausdruck von Misstrauen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Genehmigungspflicht entfällt.
Wasserstoff bleibt mit diesem Verhinderungsparagraphen nur eine theoretische Option. Die notwendige Infrastruktur wird unter diesen Vorzeichen nicht gebaut, beziehungsweise auf Wasserstoff umgestellt werden können.
Ziel muss sein, die Wärmewende vor Ort in den Kommunen praxistauglich und technologieoffen voranzubringen. Überregulierung und Mikromanagement fördern Ineffizienzen und bremsen die Energiewende.“
Hintergrund: Die Festlegung mit dem Namen „Fahrpläne für die Umstellung der Netzinfrastruktur auf die vollständige Versorgung der Anschlussnehmer mit Wasserstoff“ (FAUNA) beruht auf §71k im Gebäudeenergiegesetz (GEG).“
Weitere Informationen:
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.580 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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