Mitnutzung von Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
Hinweise für die kommunale Abwasserwirtschaft: Im November 2016 trat das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft. Künftig dürfen Telekommunikationsnetzbetreiber Abwasserentsorgungsnetze mitnutzen. Diese Ansprüche zur Mitnutzung gelten jedoch nicht für Trinkwasserinfrastrukturen.
29.11.17
Hinweise für die kommunale Abwasserwirtschaft: Im November 2016 trat das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft. Künftig dürfen Telekommunikationsnetzbetreiber Abwasserentsorgungsnetze mitnutzen. Diese Ansprüche zur Mitnutzung gelten jedoch nicht für Trinkwasserinfrastrukturen.