VKU-Publikation
Gewerbeabfallverordnung 2017

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung vom 1. August 2017 schreibt nun auch für den Gewerbesektor in Deutschland eine fünfstufige Abfallhierarchie vor. Wesentliches Ziel ist dabei die getrennte Erfassung und Sammlung möglichst vieler weitgehend sortenreiner Abfallfraktionen als Voraussetzung für die anschließende Vorbereitung zur Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung zu machbaren Aufwänden und Kosten und in hoher Qualität.

29.11.17

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Wichtige Informationen zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung finden Sie in der VKU-Informationsbroschüre „Gewerbeabfallverordnung 2017“. In den vier Abschnitten der Broschüre werden die Durchsetzung der Pflichtrestmülltonne, deren Umsetzung in der Praxis, die Finanzierung der Entsorgung überlassungspflichtiger Gewerbeabfälle durch Gewerbeabfallgebühren sowie die verschiedenen Entscheidungswege, Nachweis- und Dokumentationspflichten bei der Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle der Abfälle betrachtet.