Rechtliche Rahmenbedingungen der künftigen Klärschlammverwertung für die Aufgabenträger der kommunalen Abwasserbeseitigung

Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Folgetag, dem 3. Oktober 2017 in Kraft getreten. Ziel der neuen Klärschlammverordnung ist es, mittelfristig den Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammmonoverbrennungsaschen zurückzugewinnen. Jetzt kommt es darauf an, die Übergangszeit von bis zu 15 Jahren zu nutzen und angepasste Lösungen vor Ort zu finden. Um die Mitgliedsunternehmen hierbei zu unterstützen, hat der VKU die Hilfestellung „Rechtliche Rahmenbedingungen der künftigen Klärschlammverwertung für die Aufgabenträger der kommunalen Abwasserbeseitigung“ erstellt.

11.12.20