Die Wasserwirtschaft erwartet neue Herausforderungen in Sachen Nachhaltigkeit. Im European Green Deal geht es um nicht weniger als eine nachvollziehbare Unternehmenssteuerung in Richtung Nachhaltigkeit und eine ebensolche Neuausrichtung des Kapitalmarktes. Nachhaltigkeitsleistungen sollen künftig gleichwertig zu finanziellen Aspekten zur Beurteilung von Unternehmen herangezogen werden. Die darauf abzielenden Regelungen haben eins gemeinsam: Es geht um sehr konkrete Weiterentwicklung unternehmerischen Handelns, von Emissionsminderungen zugunsten des Klimaschutzes, über Reduktion von Schadstoffeinträgen in die Umwelt, um soziale Aspekte in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis hin zur Mitverantwortung bei Menschenrechtsfragen entlang der Lieferketten.
Die Unternehmen sind dabei zunächst unterschiedlich betroffen. Viele der großen und mittleren Unternehmen sind nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und damit auch in der Taxonomie direkt berichtspflichtig. Doch auch kleinere Unternehmen werden sich mittelbar mit den Anfragen von Lieferpartnern oder auch bei Kapitalaufnahmen mit den Anforderungen beschäftigen müssen. Wer sich schon einmal mit den europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards, den
sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards), sowie mit den Technical Screening Criteria der EU-Taxonomie befasst hat, der stellt fest, dass das vermeintlich sinnvolle Ziel einer verbesserten Nachhaltigkeitssteuerung durch ein nicht einfach zu durchschauendes Regelwerk und Berichtswesen umgesetzt werden soll. Weniger glücklich sind zudem Umfang und Komplexität derBerichterstattungspflichten, die in denunterschiedlichen Richtlinien in Teilen thematisch redundant verankert sind. Besonders mittlere und kleinere Unternehmen werden vor große Herausforderungen gestellt, den Anforderungen umfänglich nachzukommen.
Damit sich diese Anforderungen für die Unternehmen der Wasserwirtschaft gut bewältigen lassen, haben sich BDEW, DVGW, DWA und VKU in einer verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe zusammengefunden und erarbeiten derzeit einen gemeinsamen Leitfaden. Der Leitfaden soll eine Hilfestellung für die Unternehmen liefern, die direkt nach CSRD und Taxonomie berichterstattungspflichtig werden, ebenso wie für die kleinere Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsentwicklung auf Anfrage ebenfalls offenlegen müssen. Ziel der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe ist es daher zunächst eine praxistaugliche Handlungsorientierung zur Umsetzung der verbindlich vorgeschriebenen ESRS zu geben, an welcher sich jedes einzelne Unternehmen individuell orientieren kann.
Zentrales Element zur Bewältigung der Anforderungen wird dabei eine sektorbezogene Wesentlichkeitsanalyse für die Themen der Trink- und Abwasserunternehmen sein, in welcher sich dann viele Unternehmen wiederfinden können. Das so erarbeitete ESRS-Set für die Wasserwirtschaft soll neben weiteren konkreten Handlungsempfehlungen bis zum Jahresende in einen Branchenleitfaden münden, der allen Mitgliedsunternehmen verfügbar gemacht werden soll. Über den Arbeitsstand werden die Verbände in der Zwischenzeit regelmäßig informieren, entsprechende Empfehlungen publizieren, um Ihnen die notwendige Arbeit in den Unternehmen zu erleichtern. Gerne nehmen wir auch Ihre Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung entgegen.
Nicht zuletzt hält die Arbeitsgruppe engen Kontakt mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, der derzeit an einem Reformvorhaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex arbeitet. Einige Wasserwirtschaftsunternehmen nutzen den DNK als vergleichsweise einfach zugänglichen Prozessstandard der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits heute. Auch hierüber verspricht sich die Arbeitsgruppe gute Hinweise und nutzbringende Möglichkeiten, um gesetzliche Anforderungen mit vertretbarem Aufwand zugunsten der Wasserwirtschaftsunternehmen verfügbar zu machen.