Gesetzentwurf für ein TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz
Beschleunigungsgesetz muss die großen Herausforderungen beim Glasfaserausbau anpacken

01.10.24

Der VKU begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, mit ihrem Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz; TK-NABEG) mehr Tempo in den deutschen Glasfaserausbau zu bringen. In seiner Stellungnahme fordert der VKU jedoch auch konkrete Nachbesserungen, um das in der Gigabitstrategie der Bundesregierung definierte Ziel einer bundesweiten, flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus erreichen zu können.

Dabei betont der VKU insbesondere auch die Notwendigkeit einer zeitnahen und diskriminierungsfreien Migration von Kupfer auf Glas, zumal das Kupferinternet bereits heute an seine Leistungsgrenzen stößt und in puncto Stabilität kein Weg an Glasfaserinternet vorbeiführt. Zudem geht es um eine gesteigerte Auslastung der modernen Glasfasernetze, um die aus einem Betrieb doppelter Infrastrukturen aus Kupfer und Glas resultierenden Kosten einzusparen und zusätzliches Kapital für den weiteren Glasfaserausbau in der Fläche freizusetzen. In diesem Zusammenhang fordert der VKU die Abwehr eines strategischen Abschaltverhaltens des marktbeherrschenden Unternehmens als Inhaber der Kupfernetze, um einen nachhaltig wettbewerbsorientierten Endkundenmarkt zu schaffen und die Verbraucherinteressen zu wahren. Die Bundesnetzagentur soll dafür zeitnah ein Migrationskonzept mit den Rahmenbedingungen erarbeiten, die sicherstellen, dass der Transfer der Datenströme von den abzuschaltenden Kupfernetzen auf die neuen Glasfasernetze anderer Marktakteure, darunter kommunale Unternehmen, zu denselben Bedingungen erfolgt wie ein Transfer auf die Glasfasernetze des marktbeherrschenden Unternehmens selbst. Somit sollen die gleichen Spielregeln für die Abschaltung gelten, unabhängig vom Träger des Netzes. Bislang nimmt sich der Gesetzentwurf des Migrationsthemas nicht an.

Überdies setzt sich der VKU für eine gesetzliche Verankerung einer Ausbauliste bei der Bundesnetzagentur ein, um den strategischen Doppelausbau des marktbeherrschenden Unternehmens einzudämmen. Demnach müsste dieses seine Glasfaserausbauvorhaben der Behörde mindestens zwölf Monate im Voraus ankündigen und bei einem Verstoß mit einer Ausbausperre von mindestens 24 Monaten rechnen. Der beobachtete Doppelausbau durch das marktbeherrschende Unternehmen ist umso unverständlicher, als kommunale Unternehmen laut der VKU-Mitgliederumfrage von April/Mai 2024 in der Telekommunikationssparte auf ihren betroffenen, zum Großteil in Planung oder im Bau befindlichen Netzen im Regelfall einen offenen Netzzugang, d. h. Open Access, anbieten (52 Prozent) oder ein solches Angebot planen (36 Prozent).

Der strategische Doppelausbau des marktbeherrschenden Unternehmens drückt sich vor allem in der (bloß) öffentlichen Ankündigung eines Ausbauvorhabens oder auch in einem tatsächlichen Ausbau lediglich in lukrativen Gebieten aus, die beim erstausbauenden Unternehmen oft Bestandteil eines größeren, flächendeckenden Glasfaserausbaus sind. Dies betrifft insbesondere kommunale Unternehmen insofern, als diese die lukrativen Gebiete im Rahmen von Mischkalkulationen für die Erschließung betriebswirtschaftlich weniger attraktiver Gebiete benötigen. Bei solchen betriebswirtschaftlich weniger attraktiven Gebieten handelt es sich aufgrund ihrer geringeren Endnutzerdichte vornehmlich um ländliche Gegenden.

Von zentraler Bedeutung ist für den VKU auch der Schutz kritischer Infrastrukturen in Verbindung mit der gesetzlichen Verankerung des Gigabit-Grundbuches. Diesbezüglich unterstreicht der VKU, dass weder die Gesetzeslage noch der Gesetzentwurf dem Erfordernis einer dezentralen Datenspeicherung zwecks Resilienz gebührend Rechnung tragen. Stattdessen setzen beide auf die zentrale Erfassung hochsensibler Informationen zu kritischen Infrastrukturen wie die geografische Lage von Netzzugangspunkten, die über den Infrastrukturatlas als einem der durch das Gigabit-Grundbuch gebündelten Geoinformationssysteme zur Einsichtnahme bereitstehen. An die Stelle räumlich verstandener Zentralität von Informationen muss als Instrument einer Verfahrensbeschleunigung allerdings verstärkt die bereits vorhandene sowohl resiliente als auch hochleistungsfähige Konnektivität dezentraler Speicherorte treten. Dafür ist eine Weiterentwicklung des Gigabit-Grundbuches, zumindest mit Blick auf den Infrastrukturatlas, zu einer bundesweiten Vermittlungsplattform für berechtigte Informationsnachfrager geboten, über die diese anlassbezogen bei den passenden Eigentümern bzw. Betreibern kritischer Infrastruktur die gewünschten Informationen abfragen können.

Zum Schutz vor Rechtsunsicherheit muss laut VKU außerdem eine ausreichende und bestimmte gesetzliche Grundlage für die Festlegung von Vorleistungspreisen für den Zugang Dritter zu dem geförderten Netz geschaffen werden. Auch wenn der VKU staatliche Preisfestsetzungen prinzipiell kritisch sieht und somit eine Vorabfestlegung von Vorleistungszugangspreisen beim geförderten Netz, unter anderem weil Zugangsnachfrager und Zugangsanbieter gut zueinanderfinden, ist mindestens in Anbetracht des politischen Willens eine gesetzliche Kompetenzregelung zur Vorabfestlegung von Vorleistungspreisen im Telekommunikationsgesetz vorzusehen. Es darf kein Einfallstor für Klageverfahren entstehen, die den Breitbandausbau hemmen statt beschleunigen.

Der Gesetzentwurf hat nach seiner Verabschiedung im Bundeskabinett den ersten Durchgang im Bundesrat absolviert, der mit einer Stellungnahme der Länderkammer am 27. September 2024 abgeschlossen wurde. Darin geht der Bundesrat an mehreren Stellen in die richtige Richtung. Nunmehr steht am 11. Oktober 2024 die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Bundestag im Rahmen der Ersten Lesung an. Der VKU wird auch das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten.