Das Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) stellt den Start des für den gMSB verpflichtenden Rollouts Intelligenter Messsysteme (iMS) unter den Vorbehalt der Feststellung der technischen Möglichkeit des Einbaus von iMS durch das BSI (§ 30 MsbG; Markterklärung). Die Basis hierzu bildet die jährlich zum 31. Januar veröffentlichte Marktanalyse (Einbaugruppen, Einsatzbereiche, Anwendungsfälle). Mit der „Marktanalyse zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 MsbG“ (v1.1.1) und der Allgemeinverfügung des BSI vom 03.02.2020 wurden erstmals die Voraussetzungen für den flächendeckenden Pflichtrollout von iMS für gMSB erfüllt.
Wie angekündigt hat das BSI am 12.11.2020 eine aktualisierte „Marktanalyse zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 MsbG“ (v1.2) veröffentlicht. Diese erfasst den Umsetzungsstand der BSI-Standards sowie eichrechtlichen Anforderungen an Messeinrichtungen, Smart-Meter-Gateway (SMGW), Gateway-Administrator und Backendsysteme zum Stichtag 30.10.2020.
Folgende Neuerungen gibt es ggb. der letzten Veröffentlichung:
- Mit der Theben AG bieten nun insgesamt vier unabhängige Hersteller (PPC, Sagemcom Dr. Neuhaus, EMH) BSI-zertifizierte Smart-Meter-Gateways am Markt an.
- PPC hat am 30.10.2020 erfolgreich die Re-Zertifizierung ihres SMGW durchgeführt und als weitere Tarif-Anwendungsfälle (TAF 9, 10, 14) implementiert. Die drei anderen BSI-zertifizierten SMGW-Hersteller befinden sich bereits im Re-Zertifizierungsverfahren.
- Zu den Ausstattungspflichten dez. Erzeugungsanlagen (EEG- und KWKG) und flexibler Verbraucher (§ 14a EnWG) wird sich das BSI bei der turnusmäßigen Aktualisierung der Marktanalyse Ende Januar 2021 äußern. Es sollen die noch in der Bearbeitung befindlichen Regelungen zur Ansteuerbarkeit dieser Anlagen berücksichtigt werden.
- Die eichrechtlich zugelassenen SMGW-Administrationssysteme wurde erweitert.
- Die Voraussetzungen für die Anbindung von „SLP-Gaszähler“ ans SMGW sind gegeben.
Weiteres Vorgehen und Bewertung
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung hat sich das BSI zu den einspeiseseitigen Ausstattungspflichten von EEG- und KWKG-Anlagen und steuerbarer Verbrauchsein-richtungen nach § 14a EnWG nicht geäußert. Hier verzögern die fehlenden Regelungen bzgl. der Steuerbarkeit der Anlagen, die nicht abgeschlossenen Aktivitäten bei der EEG-Novelle, inkl. Harmonisierung des EEG und MsbG sowie die fehlende LastmanagementVO.
Interessanterweise bestätigt das BSI in der vorliegenden Marktanalyse nun erstmals das separate Vorgehen bei der Messwertaufbereitung in den Bereichen Strom und Gas.
Im Strombereich wird auf die seit 01.12.2019 verbindlich anzuwendenden BNetzA-Beschlüsse zur „MaKo 2020“ abgestellt, wonach die Verantwortung zur Aufbereitung und Verteilung der erhobenen Messwerte (TAF 1, 2, 7) gem. § 60 MsbG beim Messstellenbetreiber liegt. Nach den BMWi-Leitlinien soll die „MaKo 2020“ frühestens 2026 durch ein noch zu entwickelndes neues „MaKo-Zielmodell“ abgelöst werden können.
Erstmals bestätigt das BSI, dass - anders als im Strombereich - die Messwertaufbereitung im Gasbereich dauerhaft vom Grundmodell des § 60 MsbG abweicht. Mit der BNetzA-Festlegung der Beschlusskammer 7 (BK7-17-050) ist im Gassektor weiterhin der Netzbetreiber für die Messwertaufbereitung, insb. Plausibilisierung und Ersatzwertbildung, sowie die Datenübermittlung an die Berechtigten zuständig.
Neu ist die Schlussfolgerung des BSI, dass im Gassektor somit auch die MaKo hinreichend geregelt ist, um die Anbindung von neuen Messeinrichtungen Gas (SLP) im Sinne von § 20 MsbG ans SMGW zu ermöglichen. Hier verpflichtet die o. s. Festlegung die Marktbeteiligten einheitliche Vorgaben bei den Anbindungsprozessen und der Kommunikation zu erarbeiten. Die Verfügbarkeit von an SMGW anbindbarer SLP-Gaszähler sei belegt. Eine eigene BSI-Markterklärung, um die Anbindungsverpflichtung (§ 40 MsbG) auszulösen ist nicht nötig, so dass diese bereits jetzt umzusetzen ist.
Der Bereich Sub-Metering (spartenübergreifende Messung für Gas, Wasser, Heizwärme) kann mit derzeit verfügbaren und zertifizierten SMGW bedient werden. Die PTB hat die eichrechtliche Freigabe für die TAFs 1 und 6 mittels bisher ausgestellter Baumusterprüfbescheini-gungen bereits erteilt. Geeignete Messeinrichtungen sind verfügbar. Die Einbindung sog. Heizkostenverteiler, insb. bei Zentralheizungen in Mehrfamilienhäusern, erfolgt über den CLS-Proxy-Kanal und Datenkonzentrator. Dabei findet keine Tarifierung im SMGW statt, sondern dies dient ausschließlich der sicheren Übertragung der erfassten Daten. Die Weiterentwicklung von BSI-Standards im Bereich Wärme/Warmwasser erfolgt zudem durch das am 01.11.2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Heizkostenverordnung (§ 6 GEG: Ermächtigungsgrundlage) präzisiert, dass die Datenverarbeitung „dem Stand der Technik“ entsprechen muss (Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit, Interoperabilität; festgelegt in BSI-TR/Schutzprofilen). Die Entwicklung technischer Mindestanforderungen im Bereich Wärme/Warmwasser obliegt so dem BSI.
Für die Implementierung von Elektromobilität sowie die netzdienliche Steuerung von EEG- und KWKG-Anlagen und §14a-Anlagen werden im Rahmen der Stufe 3 des BSI-Stufenmodelldokuments verbindliche technische Regelungen für 2021 ankündigt.
Bei der SMGW-Weiterentwicklung fokussiert das BSI auf den Roadmap Prozess „Stufenmodell“ ab. Der VKU ist hier über die BSI-Task-Forces (Metering, Mobility, Grid) sowie als ständiges Mitglied der BMWi-AG/Ausschuss Gateway-Standardisierung eng eingebunden.
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