Bundeskabinet hatte Forderungen des Bundesrates zugestimmt
Änderung der Heizkostenverordnung ist in Kraft getreten 29.11.21

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Die Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist damit gemäß ihrem Artikel 3 am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Bereits am 24. November 2021 hatte die geschäftsführende Bundesregierung die Änderung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) unter den Maßgaben des Bundesrates beschlossen. Dieser hatte seine Zustimmung am 5. November 2021 mit einem Änderungsantrag verknüpft, der eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach drei Jahren vorsieht.

Mit der Änderung der HeizkostenV werden Verpflichtungen zur Fernablesbarkeit von messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung eingeführt, die unterjährige Bereitstellung der Verbrauchs- oder Abrechnungsinformationen vorgesehen und zusätzliche Informationen zur Abrechnung vorgeschrieben. Fernablesbare Ausstattungen müssen zudem interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.

Die neu eingeführten Vorgaben müssen i. d. R. durch den Gebäudeeigentümer/Vermieter erfüllt werden. Um diesen bei einer gewerblichen Wärmelieferung (Fernwärme, Contracting) nachzukommen, müssen entsprechende Leistungen jedoch durch den Wärmelieferanten bereitgestellt werden.

Der VKU wertet es daher als positiv, dass die Verordnung nun beschlossen wurde und damit Rechtsklarheit herrscht. Bedauerlich ist jedoch, dass die einjährige Verspätung nun zulasten der Verpflichteten geht, die nun einzelne Vorgaben bereits zum Jahresanfang erfüllen müssen. Kritisch ist aus Sicht der Kosteneffizi-enz zudem anzumerken, dass über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinien hinausgegangen wird. Auch der Bundesrat bezweifelt die angenommene Kostenneutralität.

Keinen Eingang in die Novelle hat die Neuregelung der Verteilung der Heizmehrkosten zwischen Vermieter und Mieter in Folge der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung gefunden. Jedoch sieht der jüngst vorgelegte Koalitionsvertrag die Einführung eines Stufenmodells nach Gebäudeenergieklassen, zumindest jedoch die hälftige Teilung ab dem 1. Juni 2022, vor. Die nächste Änderung der Heizkostenverordnung ist also bereits absehbar.