VKU-Position unabhängiges Vergleichsinstrument
Vorschläge zur Ausgestaltung eines unabhängigen Energiepreisvergleichs

Der VKU richtet seine Forderungen an ein unabhängiges Vergleichsinstrument im Energiesektor an die Bundesnetzagentur. Aus Sicht des VKU ist ein unabhängiger Energiepreisvergleich, welcher zugleich die Diversität der Energieversorgungsangebote darstellen kann, unabdingbar für den Erhalt des freien Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten für Energie.

21.05.24

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Anhörung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 22.04.2024 eine Anhörung zu unabhängigen Vergleichsinstrumenten im Telekommunikations- und Energiesektor einschließlich eines Aufrufs zur Interessenbekundung gestartet. Die Anhörung endet am 22.05.2024.

Hintergrund ist Artikel 14 der EU-Strombinnenmarktrichtlinie. Danach müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass zumindest Haushaltskunden und Kleinstunternehmen mit einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kWh Strom unentgeltlich Zugang zu mindestens einem Instrument für den Vergleich von Angeboten für den Strombezug verschiedener Versorger, einschließlich Angeboten für Verträge mit dynamischen Stromtarifen, erhalten.

In der nationalen Umsetzung in Deutschland sind in § 41c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Voraussetzungen für ein Vergleichsinstrument klar geregelt:

  • Betrieb unabhängig von den Energielieferanten und -erzeuger
  • Gleichbehandlung der Energielieferanten bei den Suchergebnissen
  • Offenlegung von Inhaber, Betreiber und Finanzierung des Instruments
  • Offenlegung von klaren und objektiven Vergleichskriterien
  • Barrierefreiheit und Verwendung einer leichten eindeutigen Sprache
  • Bereitstellung korrekter und aktueller Informationen
  • offener Zugang für alle Energielieferanten
  • Abdeckung des Gesamtmarkts
  • Angebot eines wirksamen Verfahrens für die Meldung falscher Informationen zu veröffentlichten Angeboten und weiteren Angaben und deren zügiger Korrektur
  • unentgeltlicher Vergleich von Preisen, Tarifen und Vertragsbedingungen
  • Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten
     

Das Vergleichsinstrument kann von einer beliebigen Einrichtung, einschließlich privaten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen oder Stellen, betrieben werden. Demnach soll die BNetzA nach Antrag eines Anbieters bei Einhaltung oben genannter Kriterien dem Instrument ein sogenanntes Vertrauenszeichen vergeben.

Falls unabhängige Vergleichsinstrumente im Markt nicht angeboten werden, was nach einer ersten Marktsondierung der BNetzA der Fall ist, oder eine Zertifizierung bzw. ein Vertrauenszeichen hierfür nicht beantragt wird, sehen die Gesetze vor, dass die BNetzA die Leistung ausschreibt. Sollte bis zum 22.05.2024 gegenüber der BNetzA kein ausdrückliches Interesse bekundet werden, geht diese davon aus, dass eine Zertifizierung bzw. die Erteilung eines Vertrauenszeichens aus dem Markt nicht angestrebt wird.

Aus Sicht des VKU ist das Vorliegen eines unabhängigen Vergleichsinstruments im Sinne des § 41c EnWG auf den Endkundenmärkten für Strom und Erdgas ein entscheidender Punkt nicht nur für den Verbraucherschutz, sondern auch für die Gewährleistung des freien Wettbewerbs aller Energieanbieter in Deutschland.

Mit Sorge betrachtet der VKU die zunehmende Marktmacht der Vergleichsportale und ihrer Geschäftsmodelle, welche das Geschäftsinteresse der Portalbetreiber und der zahlungswilligsten Energielieferanten anstatt Interessen des Verbraucherschutzes und des freien Wettbewerbs in den Vordergrund stellen.

Der VKU hält auch eine einseitige Fokussierung der BNetzA auf den Energiepreis in ihrer Ankündigung zur "Anhörung zu unabhängigen Vergleichsinstrumenten“ vom 22.04.2024 für unzureichend.

Zwar sind die physikalischen homogenen Eigenschaften einer Stromlieferung über das Netz der allgemeinen Versorgung in Deutschland nicht zu bestreiten, doch dieser Ansatz verkennt vollkommen, dass an das Produkt der Energielieferung aus Sicht der Endverbraucherinnen und Endverbraucher eine breite Palette an Anforderungen gestellt werden, welche mitnichten allein über den Preis abgebildet werden können. Die Energiepreiskrise hat dies vielen Markteilnehmerinnen und Marktteilnehmern deutlich aufgezeigt.

Der VKU setzt sich für einen differenzierteren Ansatz ein, der den vielfältigen Verbraucherinteressen und der Vielfalt der Energieanbieter gerecht wird. Dies dient zugleich der Sicherung des facettenreichen Wettbewerbs der Energieanbieter auf dem deutschen Energiemarkt.

Daher wird der VKU sich mit einer Stellungnahme an der Anhörung beteiligen und Vorschläge unterbreiten, wie ein besserer, weil differenzierterer Ansatz eines unabhängigen Vergleichsportals realisiert werden könnte.

Die VKU-Stellungnahme finden Sie unten zum Download.